Wien hat noch immer großen Aufholbedarf beim Thema Radverkehr. Während der öffentliche Verkehr mit fast 40% Verkehrsanteil sehr gut im Rennen liegt, beträgt der Radanteil am Gesamtverkehr bloß knappe 4%. Dabei hat eine Studie ergeben, dass fast 50% aller Wege in der Stadt kürzer als 5 Kilometer sind. Also eigentlich ideale Fahrrad-Distanzen.
Einer der Hauptmängel in Wien: Es gibt viele Lücken im Radwegenetz. Selbst vom zentralen Wiener Radweg an der Wiener Ringstraße fehlen wichtige Anknüpfungspunkte zum Beispiel Richtung Wirtschaftsuniversität. Ein weiteres, häufiges Problem: Es gibt an vielen wichtigen Stellen nicht einmal genug Fahrradständer – beispielsweise bei der UNI oder vor Sommerbädern.
Dabei hat Wien an sich eine große Zahl an Radwegen: Laut neuester Statistik gibt es rund 800 Kilometer Fahrradrouten – oft handelt es sich aber um reine Freizeitradwege am Stadtrand.
Mountainbiken in Wien:
Seit Juni 1999 stehen im Wienerwald 40 Mountainbike-Rundstrecken verschiedener Schwierigkeitsgrade mit einer Gesamtlänge von 900 km offen. Die Tourismusregion Wienerwald, das Land Niederösterreich, die Stadt Wien und 30 Wienerwaldgemeinden haben außerdem für 78 Einstiegstafeln mit genauer Streckenbeschreibung und mehr als 1000 Orientierungspfeile gesorgt. Online-Pläne undnähere Informationen über die Mountainbike-Strecken im Wienerwald finden Sie hier: Klick!
Die Donau-Runde
Große Radtour zu den Gestaden aller vier Wiener “Donauen”:
Donau, Neue Donau, Alte Donau, Donaukanal
Streckenverlauf: Friedensbrücke – Donaukanal – Nußdorfer Wehr – Handelskai – U6-Brücke – Hubertusdamm – Arbeiterstrandstraße – Wagramer Straße – Untere Alte Donau – Damm Raffineriestraße – Steinspornbrücke – Donau – Brigittenauer Brücke
-> Stadtplan
Fahrzeit: ca. 4 Stunden
Streckenlänge: ca. 50 Kilometer
Vorstadt-Tour
Ein Ausflug in die Josefstadt, nach Ottakring, Penzing, Breitensee, Rudolfsheim, Fünfhaus und Neubau. Von der Anstrengung erholen kann man sich bei den Heurigen in Alt-Ottakring oder am Spittelberg
Streckenverlauf: Auerspergstraße – Josefsgasse – Zeltgasse – Pfeilgasse – Gürtel – Hasnerstraße – S-Bahn Ottakring – Enenkelstraße – Gutraterplatz – Zöchbauergasse – Zwinzstraße – Maroltingergasse – Leystraße – Ameisgasse – Märzstraße – Urban-Loritz-Platz – Westbahnstraße – Siebensterngasse – Breite Gasse – Bellariastraße – Reichsratsstraße – Stadiongasse
-> Stadtplan
Fahrzeit: 1,5 – 2 Stunden
Streckenlänge: ca. 17 Kilometer
Lobau-Rundfahrt
Radtour für Naturliebhaber in den Wiener Teil des Nationalparks Donauauen. Besonders gut für heiße Sommertage geeinget, das sich der Großteil der Strecke im Schatten befindet und man sich in der neuen Donau abkühlen kann.
Streckenverlauf: Dammkrone Raffineriestraße – Roter Hiasl – Biberhaufenweg – Reiherweg – Schilfweg – Lobaugasse – Brockhausengasse – Saltenstraße – Napoleonsteig – Eßlinger Furt – Kanalstraße – beim Donau-Oder Kanal rechts – Richtung Lobaumuseum – Napoleonsteig – Alte Napoleonstraße – Lobgrundstraße – Dammkrone Raffineriestraße
-> Stadtplan
Fahrzeit: ca. 1,5 Stunden
Streckenlänge: ca. 15 Kilometer
Liesingbachroute
Radtour in den Süden Wiens zum neuen Naturparadies beim Liesingbach. In Oberlaa kann man sich bei einem der vielen Heurigen von den Strapazen des Radelns erholen.
Streckenverlauf: Breitenfurter Straße – Riegermühle – Liesingbach – Steinseeweg – Hochwassergasse – Neilreichgasse – Draschestraße – Vösendorfer Straße – Kolbegasse – Laxenburger Straße – Haböckgasse – Großmarktstraße – Kaistraße – Himberger Straße – Liesingbachstraße – Liesingbach – Kledering – Schwechat
-> Stadtplan
Fahrzeit: ca. 1 Stunde
Streckenlänge: ca. 10 Kilometer
Prater
Ausflug in das ehemalige kaiserliche Jagdgebiet des Praters. Die wohlverdiente Pause könnte man im Schatten einer Kastanie im Schweizerhaus machen.
Streckenverlauf: Salztorbrücke – Donaukanal – Lusthaus – Prater Hauptallee – Praterstern – Heinestraße – Castellezgasse – Augarten – Obere Augartenstraße – Rembrandtstraße – Augartenbrücke – Donaukanal – Salztorbrücke
-> Stadtplan
Streckendauer: ca. 1,5 Stunden
Streckenlänge: ca. 15 Kilometer
Einen Wiener Stadtplan für Fahradfahrer können Sie hier bestellen: Klick!
Fahrradführer
Cooperative Fahrrad
ARGUS – Die Fahrradlobby
www.hitec-sports.com
www.ktm-bikes.at
www.mountainbiker.at/
www.radmarathon.at
Fahrrad-Fachgeschäfte finden Sie hier aufgelistet oder in unserem Wiener Branchenbuch:
1. Bezirk
2. Bezirk
3. Bezirk
4. Bezirk
8. Bezirk
9. Bezirk
10. Bezirk
11. Bezirk
15. Bezirk
17. Bezirk
20. Bezirk
21. Bezirk
22. Bezirk
23. Bezirk
§ 1. (1) Jedes Fahrrad, das in Verkehr gebracht wird, muß – sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt – ausgerüstet sein:
1. mit zwei voneinander unabhängig wirkenden Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine
mittlere Bremsverzögerung von 4 m/sec 2 bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht wird;
2. mit einer Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen;
3. mit einem helleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne
mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet;
4. mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1cd;
5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm 2 ;
der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein;
6. mit einem roten, nach hinten wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm 2 ;
der Rückstrahler darf mit dem Rücklicht verbunden sein;
7. mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen; diese können durch gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden;
8. mit Reifen, deren Seitenwände ringförmig zusammenhängend weiß oder gelb rückstrahlend sind, oder an
jedem Rad mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Rückstrahlern mit einer
Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm 2 oder mit anderen rückstrahlenden Einrichtungen, die in der Wirkung
den zuvor genannten entsprechen;
9. wenn das Fahrrad für den Transport mehrerer Personen bestimmt ist, für jede Person mit einem eigenen Sitz,
mit einer eigenen Haltevorrichtung und eigenen Pedalen oder Abstützvorrichtungen.
(2) Bei bestimmungsgemäßer Verwendung von Fahrrädern abseits der Fahrbahn muß die Bremsverzögerung
– unbeschadet des Abs. 1 Z 1 – einen Wert erreichen, der einen sicheren Gebrauch des Fahrrades gewährleistet.
(3) Sofern Scheinwerfer oder Rücklicht mit einem Dynamo betrieben werden, gilt Abs. 1 Z 3 und Z 4 mit der
Maßgabe, daß die dort genannte Wirkung ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h erreicht werden muß.
(4) Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Fahrräder ohne die in Abs. 1 Z 3 und 4 genannte Ausrüstung
verwendet werden.
Rennfahrräder
§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen:
1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker;
3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei
Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
Inkrafttreten
§ 9. (1) Diese Verordnung tritt mit 1.Mai 2001 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft
und Verkehr vom 24. April 1986 über die technischen Merkmale von Rennfahrrädern, BGBl. Nr. 242/1986, außer
Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 10. (1) Fahrräder, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung in Verwendung stehen und den Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung 1960 idF der 19. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 518/1994, nicht aber dieser Verordnung
entsprechen, sind innerhalb von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten entsprechend dieser Verordnung
nachzurüsten; bis zu diesem Zeitpunkt dürfen sie weiter verwendet werden.
Redaktion: Bernhard Degen