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Dritter Tag im Immofinanz-Prozess: Rüge für Petrikovics

Am Donnerstag wurde der Immofinanz-Prozess in Wien fortgesetzt.
Am Donnerstag wurde der Immofinanz-Prozess in Wien fortgesetzt. ©APA
Die Einvernahme des Hauptangeklagten im Immofinanz-Prozess Karl Petrokovics wurde am Donnerstag fortgesetzt. Ihm wurde am Wiener Landesgericht eine Rüge erteilt. Ob er denn "gar kein Unrechtsbewusstsein" habe, fragte ihn die Richterin. Viele Abläufe seien "schlampig" und "unglückselig" gewesen, lenkte der Hauptangeklagte ein.
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Im Gericht

Der ehemalige Immofinanz-, Immoeast- und Constantia Privatbank-Chef versuchte am Donnerstag wortreich, die nun angeklagten Aktiendeals innerhalb des Konzerns als gerechtfertigt darzustellen. Richterin Claudia Moravec-Loidolt platzte erstmals der Kragen, als es um Scheinrechnungen des früheren Chefs des größten börsenotierten Immobilienkonzerns in Österreich ging: “Da sind drei honorige Herren, und ihnen fallt nichts Besseres ein als Scheinrechnungen zu schreiben? Haben Sie gar kein Unrechtsbewusstsein?”

Petrikovics sagte erneut vor Gericht aus

Petrikovics, die mitangeklagten Helmut Schwager, ehemals Vizeaufsichtsratschef der Constantia Privatbank, und Ex-Immofinanzvorstand Norbert Gertner (dessen Verfahren wegen Krankheit ausgeschieden wurde) hatten über Scheinrechnungen insgesamt 756.400 Euro “Honorare” bezogen, was aber in Wahrheit die Kursgewinne aus ihren geheimen Aktienoptionsgeschäften waren, wie es Petrikovics heute darstellte.

Die drei Angeklagten hatten Rechnungen an die CPB Corporate Finance Consulting (CPB CFC) gestellt, denen keine Leistungen zugrundelagen, so die Anklage. 250.000 Euro erhielt Schwager, 201.000 Euro erhielt Gertner, und 305.400 Euro erhielt Petrikovics. “Sie schreiben was drauf, was überhaupt nichts damit zu tun hat?”, so die empörte Richterin. “Schon Kindern in der Schule sagt man, sie sollen nicht die Unterschrift der Mutter fälschen”. “Das war für Ansprüche, die uns zugestanden haben”, rechtfertigte sich Petrikovics. “Das geschah aus steuerlichen Gründen, und deswegen ist alles erlaubt?”, fragte die Richterin nach. “Das war blöd”, räumte Petrikovics ein.

Immofinanz-Prozess in Wien

Die Richterin und Staatsanwalt Volkert Sackmann befragten intensiv Petrikovics zu einem Papier des Immofinanz-Aufsichtsrats 13. März 2003, auf das Petrikovics alle späteren Aktiendeals stützt. Während Petrikovics das als Beschluss bezeichnet, sieht der Staatsanwalt darin nur ein Besprechungsprotokoll. Laut diesem Aufsichtsratspapier wird den nunmehr Beklagten – Gertner und Petrikovics – das Recht eingeräumt, drei (Petrikovics) bzw. zwei (Gertner) Prozent der Aktien der Kapitalerhöhung der Immoeast zu übernehmen. Petrikovics argumentiert, die Vereinbarung sei falsch schriftlich festgehalten. Tatsächlich sei vereinbart worden, dass er und Gertner drei bzw. zwei Prozent “nach” der Kapitalerhöhung der Immoeast übernehmen dürften. Das sei aber leider nicht so niedergeschrieben worden. Dadurch bezögen sich die drei Prozent auf das gesamte Immoeast-Aktienkapital, und nicht nur auf die Kapitalerhöhung.

Die für die Angeklagten Petrikovics, Schwager und Gertner lukrativen Aktiendeals über Optionen innerhalb der Constantia Privatbank (CPB) und Immofinanz/Immoeast-Gruppe liefen jedenfalls ohne Öffentlichkeit ab. “Ist jemals ein Aktienkauf der Finanzmarktaufsicht gemeldet worden?”, wollte die Richterin wissen. “Meiner Meinung nach war der nicht zu melden, weil damals die Bestimmungen nicht waren”, sagte Petrikovics. “Wurden die Aktiendeals veröffentlicht?”, hakte die Richterin nach. “Auch nicht, weil die Bestimmungen nicht so waren”, verteidigte sich der Angeklagte.

Abläufe “schlampig” und “unglückselig”

Bei der Befragung durch die Richterin verwies Petrikovics immer wieder darauf, dass das alles “schlampig” und “unglückselig” gelaufen wäre. Hätte er sein Recht auf Aktienerwerb gleich ausgeübt, und hätte er nicht der Constantia Privatbank (CPB) eingeräumt, ihm als Ersatz für die Ausfolgung “seiner” Aktien Optionen einzuräumen, dann säße er jetzt nicht da, bedauerte Petrikovics. “Bleiben wir bei den Tatsachen, nicht: hätte, wäre, würde”, forderte die Richterin den Hauptangeklagten auf sich der Realität zu stellen.

Auch bei den Hable-Optionen sei “ein Fehler” passiert, gab Petrikovics in der Befragung weiter an. Schriftlich festgehalten wurde eine Call-Option, Petrikovics behauptete nun, dass mündlich eine Call- und Put-Option vereinbart worden sei. Nach dieser Darstellung wäre das Geschäft ausgewogener gestaltet gewesen. Darüber echauffierte sich die Richterin erneut: “Sie führten ein riesengroßes Unternehmen erfolgreich und dann sind solche Fehler passiert?”. “Menschen machen Fehler – leider Gottes”, verteidigte sich der Ex-Bankchef. (APA)

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