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Der Haushalt – gefährdet durch Feuer, Einbruch, Sturm und Hagel

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„Drei Mal übersiedelt ist ein Mal abgebrannt.“ An diesem Sinnspruch sieht man, dass der Volksmund nicht immer Recht hat.

Denn, ja, übersiedeln ist mühsam, aber eine ausgebrannte Wohnung heißt: Einrichtung, Gewand, Papiere, elektronische Geräte, persönliche Wertgegenstände … alles ist kaputt. Und die Wohnung steht unter Wasser, ist verraucht und ist wochenlang nicht bewohnbar. Darum werden auch keine Versicherungen gegen Übersiedeln abgeschlossen, sehr wohl aber Haushaltsversicherungen, die auch Brandschäden umfassen.

Die Haushaltsversicherung

Die Haushaltsversicherung ist der Lastesel unter den Versicherungen. Sie versichert den gesamten Wohnungsinhalt gegen Schäden, die von Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser verursacht werden. Auch Sachschäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sind abgedeckt. Meistens umfasst eine Haushaltsversicherung auch eine Glasbruchversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung leistet Schutz in Fällen von Schadenersatzforderungen an den versicherten Personenkreis.

Aber Obacht. Ist ein Schaden entstanden, dann wird der immer nur in jenem Verhältnis rückerstattet, das dem Verhältnis zwischen tatsächlichem Versicherungswert und festgesetzter Versicherungssumme entspricht. Sprich: Brennt ein Zimmer und der Schaden liegt bei 20.000 Euro, dann ist der Schadensgutachter am Zug. Stellt er fest, dass im Versicherungsvertrag eine Summe von 100.000 vereinbart ist, der Wert des gesamten Wohnungsinhalts aber bei 200.000 Euro liegt, dann stellt er eine „Unterversicherung“ von 50 Prozent fest. An diesen 50 Prozent orientiert sich die Leistung der Versicherung: Sie zahlt in dem Fall nur 10.000 Euro aus, also die Hälfte des Schadens. Wäre im Versicherungsvertrag der realistische Wert von 200.000 vereinbart worden, würde die Versicherung den gesamten Schaden abdecken – aber auch die Versicherungsprämie wäre höher.

Man sollte auch darauf achten, dass der Wohnungsinhalt zum Neuwert versichert ist. Mit einer Neuwertversicherung werden bei Schäden an Gegenständen in der Wohnung die Kosten für die Anschaffung neuer Sachen vom Versicherer ersetzt.

Text: Gerd Millmann

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