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BP-Wahl: Wohnsitzwechsler brauchen eine Wahlkarte

Wahlkarten müssen bis Ende September beantragt werden
Wahlkarten müssen bis Ende September beantragt werden
Österreicher, die in den vergangenen fünf Monaten umgezogen sind, brauchen eine Wahlkarte, wenn sie am 22. Oktober an ihrem neuen Hauptwohnsitz wählen wollen. Denn die Stimmabgabe ohne Wahlkarte ist nur im Wahllokal in jener Gemeinde möglich, in der der Wahlberechtigte am 23. Februar hauptgemeldet war. Wahlkarten können schon jetzt beantragt werden.

Der 23. Februar war der Stichtag für den ersten Bundespräsidenten-Wahlgang. Er galt auch für die Stichwahl – und gilt weiter bei der Wiederholung. Für Auslandsösterreicher ist der 24. März maßgeblich: Wer sich erst danach in die Wählerevidenz hat eintragen lassen, ist am 2. Oktober nicht stimmberechtigt. Das Wahlrecht an sich richtet sich nach dem Tag des ersten Hofburg-Urnenganges: Wahlberechtigt sind auch bei der Wiederholungswahl nur die Österreicher, die spätestens am 24. April 16 Jahre alt wurden.

Wahlkarte vorher beantragen

Mit Wahlkarte kann am 2. Oktober österreichweit in jedem Wahllokal die Stimme abgegeben werden – bzw. im Wege der Briefwahl schon davor. Beantragt werden müssen Wahlkarten schriftlich oder mündlich – jedoch nicht telefonisch – bei der Hauptwohnsitzgemeinde (bei Wohnsitzwechslern ebenfalls die “alte”). Versendet werden sie laut Homepage des Innenministeriums etwa vier Wochen vor dem Wahltag, an die Auslandsösterreicher, die ein “Abo” beantragt haben, automatisch (ohne Antrag) am 5. September.

Letzter Zeitpunkt für schriftliche Wahlkartenanträge ist Mittwoch, der 28. September. Persönlich beim Gemeindeamt beantragt und gleich mitgenommen werden können Wahlkarten bis Freitag, 30. September. Bis dahin ist auch ein schriftlicher Antrag möglich, wenn die Wahlkarte durch eine bevollmächtigte Person abgeholt wird.

Frist für Briefwahlstimmen

Dann bleibt allerdings für die Stimmabgabe im Postweg nur mehr ein Tag Zeit: Denn die Briefwahlstimmen müssen spätestens am Sonntag um 17 Uhr bei der (aufgedruckten) zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Wobei es auch bei der Wiederholungswahl wieder den Wahlkartenservice von Post und Innenministerium gibt: Briefkästen werden am Samstagvormittag, ab 9 Uhr, ausnahmsweise geleert und die Wahlkarten zugestellt.

Anlässlich der Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof diskutierte Änderungen werden bis dahin noch nicht beschlossen sein. Somit wird auch bei der Wiederholung die Briefwahl erst am Montag, den 3. Oktober, ausgezählt.

Hotline vom Innenministerium

Für alle Fragen rund um die Stimmabgabe richtet das Innenministerium – ab Ende September – wieder eine Hotline ein. Erste Informationen zum Wahlwiederholung finden sich schon jetzt auf der Homepage unter.

(APA)

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