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Bis zu 12-Stunden Arbeitstag: Beispiele zur Arbeitszeitflexibilisierung in der Praxis

Praxis-Beispiele zur geplanten Arbeitszeitflexibilisierung mit 12-Stunden-Tag.
Praxis-Beispiele zur geplanten Arbeitszeitflexibilisierung mit 12-Stunden-Tag. ©pixabay.com (Symbolbild)
Am Donnerstag einigte sich die Regierung auf ein Modell einer flexibleren Arbeitzeit. Die Arbeitszeitflexibilisierung soll am 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Einige Praxis-Beispiele sehen Sie hier.
Regierung einigt sich auf Modell

Die neuen Arbeitszeitregeln sollen dass Arbeitszeitvolumen besser an die Auftragslage anpassen, heißt es dazu im Initiativantrag der beiden Regierungsparteien. Die Änderungen, die am 1. Jänner 2019 in Kraft treten sollen, betreffen das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz.

Maximale Arbeitszeit 12 statt 10 Stunden pro Tag

Die maximal zulässige Tagesarbeitszeit soll künftig 12 statt 10 Stunden sowie 60 statt 50 Stunden pro Woche betragen. Derzeit sind 12 Stunden täglich bzw. 60 Stunden pro Woche nur zulässig, wenn ein vorübergehender besonderer Arbeitsbedarf vorliegt, ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden droht und es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Künftig sollen flexible Modelle auch ohne Betriebsvereinbarung möglich sein. An der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ändert sich nichts. Für die 11. und 12. Stunde gibt es ein Ablehnungsrecht bei überwiegendem persönlichen Interesse. Bei den Zuschlägen sind keine Änderungen geplant.

Neben leitenden Angestellten sollen künftig übrigens auch “sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis” sowie “Familienangehörige” (Eltern, Kinder, Ehegatten, Partner, Lebensgefährten) vom Geltungsbereich der Arbeitszeitregeln ausgenommen werden. Darüber hinaus wird im Tourismus die tägliche Ruhezeit für alle Betriebe mit geteilten Diensten von elf auf maximal acht Stunden verkürzt.

Neue Arbeitszeitregelung: Beispiele aus der Praxis

Das Sozialministerium hat erste Beispiele zum geplanten Arbeitszeitmodell von ÖVP und FPÖ errechnet:

– Bei einer Hochzeit an zwei Samstagen in einem Gasthaus arbeiten Kellner und Koch je zweimal 11 Stunden. Die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent. Bei beiden Mitarbeitern entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif und 4 Überstunden mit Zuschlag). Dafür bekommen sie einen Tag frei.

– Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss. Es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nach Hause.

– Ein IT-Programmierer arbeitet mit Gleitzeit. Er arbeitet 8 – 10 – 10 – 12 Stunden und schließt das Projekt am Donnerstag ab. Er kann dafür am Freitag zu Hause bleiben.

– Ein großer Auftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet sechs Wochen lang je 52 Stunden (je 4 mal 10 und 1 mal 12 Stunden. Das Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif und 42 Überstunden mit Zuschlag macht insgesamt 93 Gutstunden. Das ermöglicht laut Rechenbeispiel des Sozialministeriums zweieinhalb Wochen Urlaub oder eine alternative Auszahlung.

(APA/Red)

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