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Berufstätige Studenten müssen ab Wintersemester 2018/19 Studiengebühren zahlen

Ab Herbst gilt wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Studenten.
Ab Herbst gilt wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Studenten. ©APA (Sujet)
Ab kommenden Wintersemester müssen berufstätige Langzeitstudenten wieder Studiengebühren bezahlen. Die ÖH bezeichnete diese Entscheidung am Donnerstag als "Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden". 
Ab Herbst gilt wieder eine Studiengebührenpflicht für rund 23.000 berufstätige Langzeitstudenten. Wie das Bildungsministerium gegenüber ORF-Online erklärte, strebt man keine Reparatur der Regelung zur Gebührenbefreiung an, die durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) 2016 aufgehoben wurde. Die ÖH wertet das am Donnerstag als “Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden”.

Studiengebühren: Berufstätige Langzeitstudenten müssen zahlen

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen auch berufstätige Studenten. Der VfGH hat diese Befreiung allerdings wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Juni dieses Jahres gesetzt. Diese lässt das von Heinz Faßmann (ÖVP) geführte Bildungsministerium nun verstreichen.

Aus Sicht des Ressorts sei eine Reparatur “nicht notwendig, da ab 30. Juni 2018 aufgrund des VfGH-Urteils eine generelle Gleichstellung zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Studierenden erfolgt”, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ORF.at. Darüber hinaus verweist man auf die im Regierungsprogramm enthaltene Absicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen, was ohnehin einer Neuregelung der Thematik bedürfe.

ÖH über Entscheidung “bestürzt”

Diese sind der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) seit jeher ein Dorn im Auge. “Bestürzt” zeigte sich daher die stellvertretende ÖH-Chefin Marita Gasteiger (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) in einer Aussendung. Die Bundesvertretung der ÖH hatte im Dezember in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei einen Änderungsentwurf für den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen Paragrafen des Universitätsgesetzes (UG) ausgearbeitet und dem Ministerium vorgelegt.

“Empört” gab sich am Donnerstag auch SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl: “Bis zu 30.000 Studierende müssen ab nächstem Herbst Studiengebühren zahlen, weil der ÖVP-Wissenschaftsminister unwillig ist, eine verfassungskonforme Reparatur des Universitätsgesetzes zustande zu bringen.” Nun würden “für eine erste große Gruppe von Studierenden Gebühren eingeführt, um damit auch das Tor für allgemeine Studiengebühren zu öffnen”, so Kunzl.

Kritik auch von der Opposition

Kritik am Entfallen der Befreiung übte auch die Opposition: So befürchtete SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl, dass “bis zu 30.000 Studierende” zur Kasse gebeten werden, “weil der ÖVP-Wissenschaftsminister unwillig ist, eine verfassungskonforme Reparatur des Universitätsgesetzes zustande zu bringen.” Nun würden “für eine erste große Gruppe von Studierenden Gebühren eingeführt, um damit auch das Tor für allgemeine Studiengebühren zu öffnen”, so Kunzl.

Auch die Bildungssprecherin der Liste Pilz, Stephanie Cox, stößt sich an der Absage aus dem Bildungsministerium. Die Regierung bestrafe damit “nicht nur sozial Schwache sondern auch die Leistungsträger. Chancengleichheit und Förderung des Leistungsgedankens sehen anders aus”. Für Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske ist “absolut unverständlich”, dass das Ministerium den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen Paragrafen des Universitätsgesetzes (UG) nicht reparieren will. Es könne nicht sein, dass gerade jene Studierenden zur Kasse gebeten würden, die zusätzlich arbeiten müssen.”

Faßmann weist “Vorwurf der Unfairness” zurück

Den “Vorwurf der Unfairness” möchte Faßmann wiederum nicht gelten lassen. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf eine Erhöhung der Studienförderung am Beginn dieses Wintersemesters in der Höhe von 60 Millionen Euro.

(APA/Red)

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