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Begnadigung für 30 Häftlinge im Zuge der Weihnachtsamnestie 2014

2014 werden 30 Häftlinge von Heinz Fischer begnadigt.
2014 werden 30 Häftlinge von Heinz Fischer begnadigt. ©APA
Insgesamt 30 Häftlinge werden im Zuge der alljährlichen Weihnachtsbegnadigung des Bundespräsidenten heuer die Feiertage zu Hause verbringen können.

Die Tore der Justizanstalten öffnen sich für die Begnadigten am Mittwoch. Für eine Begnadigung infrage kommen Insassen, die leichtere Delikte begangen haben, etwa einfache Diebstähle, Betrugsdelikte, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflicht.

Eine weitere Voraussetzung für eine Weihnachtsbegnadigung ist unter anderem, dass die verhängte Strafe fünf Jahre nicht überstiegen hat. Die Leiter der Justizanstalten legen dem Ministerium die möglichen Fälle vor, dieses prüft, und der Bundespräsident genehmigt schließlich.

Keine Begnadigung für Sexualdelikte

Ausgeschlossen sind z. B. Insassen, die wegen Sexualdelikten, absichtlicher schwerer Körperverletzung, Delikten nach dem Suchtmittelgesetz oder fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht verurteilt wurden. Auch Personen, die im Maßnahmenvollzug angehalten werden (geistig abnorme Rechtsbrecher), kommen dafür nicht infrage.

Weihnachtsbegnadigung hat lange Tradition

Weihnachtsbegnadigungen haben in Österreich eine lange Tradition. Bereits im 19. Jahrhundert wurden wiederkehrende Sammelbegnadigungen durchgeführt. Zwischen 1938 und 1945 waren sie abgeschafft. Die erste Weihnachtsbegnadigung erfolgte wieder im Jahr 1946, seither findet diese besondere Form von Einzelgnadenerweisen jährlich statt.

Im Jahr 2013 wurden 18 Personen zu Weihnachten begnadigt, im Jahr 2012 waren es 34. In früheren Jahren kamen bei der “Weihnachtsamnestie” oft bis zu 600 Häftlinge frei. Seit 2003 die Einzelbegnadigung auch während des Jahres eingeführt wurde, gehen die Enthaftungen zur Weihnachtszeit zurück.

(APA/Red)

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