AA

Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien von VfGH bestätigt

VfGH weist Anträge gegen Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien ab
VfGH weist Anträge gegen Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien ab ©APA (Sujet)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien ab 1. Jänner 2015 bestätigt.
Beliebt bei "Ärmeren"
Meiste Automaten bleiben
Novomatic wehrt sich
Spielautomaten bald illegal

Das Ende der Bewilligungen für Glücksspielautomaten in Wien sei nicht verfassungswidrig, die Beschwerden der Automatenbetreiber wurden abgewiesen. Die Erwerbsfreiheit sei nicht verletzt worden, auch der Vertrauensschutz sei gewahrt worden.

Rot-Grün erfreut über VfGH-Entscheidung

Die Vorgangsweise sei im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt. Da es eine vierjährige Übergangsfrist gegeben habe, sei auch der Vertrauensschutz nicht verletzt worden.  Nach der Bestätigung des Verbotes für das sogenannte Kleine Glücksspiel in Wien durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zeigte sich die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Donnerstag per Aussendung “mehr als erfreut”. Nun sei die Rechtslage eindeutig, sie gehe also davon aus, dass die Debatte beendet sei, so Sima. Auch der grüne Klubobmann David Ellensohn begrüßte das Urteil.

“hoffe auf die Beispielwirkung für andere Bundesländer”

Es sei beruhigend, in einem Rechtsstaat zu leben, “in dem Gesetze natürlich auch für Automatenbetreiber gelten”, so Sima. Die Automatenbetreiber, darunter unter anderem der Großanbieter Novomatic, waren vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, um sich gegen das Verbot der Stadt zur Wehr zu setzen. Ellensohn freute sich nicht nur über das Urteil, sondern hoffte auch auf weitreichendere Folgen. “Ich hoffe auf die Beispielwirkung für andere Bundesländer”, erklärte der grüne Klubchef in einer Aussendung.

Das Aus für die umstrittenen Automaten kam Ende 2014, als eine im novellierten Glücksspielgesetz vorgesehene Übergangszeit auslief. Seither können derartige Geräte nicht mehr zugelassen werden, da Wien auf eine neuerliche Landesregelung verzichtete. Auch Maschinen, die noch eine Konzession hatten (zum Teil bis 2019, Anm.), wurden umgehend illegal.

Genau dieser Punkt brachte die Automatenbetreiber dazu, vor Gericht zu gehen. Der VfGH hat nun allerdings entschieden, dass die Vorgangsweise im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt gewesen sei. Aufgrund der vierjährigen Übergangsfrist sei der Vertrauensschutz nicht verletzt worden, das gelte auch für die Erwerbsfreiheit.

Betreiber lassen Köpfe hängen

Die Bestätigung des Wiener Automatenverbots durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sorgt bei den betroffenen Betreibern für betretene Reaktionen. Der Novomatic-Konzern, der bis zum Jahreswechsel rund 1.500 der 2.700 Glücksspielgeräte in der Hauptstadt betrieben hat, gab sich wortkarg: “Unsere Juristen werden die Sache sorgfältig prüfen”, so ein Sprecher zur APA. Kleine Aufsteller bangen um Jobs.

“Durch diese Entscheidung wird es weitere Arbeitslose in Wien geben”, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband. Der Branchensprecher geht davon aus, dass nicht nur viele Zocker-Salons zusperren werden, sondern auch einige Gastbetriebe. Viele hätten mit Glücksspielautomaten Renovierungen, die Miete oder das Personal finanziert. “Zwei Automaten haben einen Arbeitsplatz gestützt”, so Kafka. Auch viele Sportwettensalons seien ohne Glücksspielautomaten nicht rentabel zu führen. Sportwetten sind in Österreich nicht als Glücksspiel deklariert und weiterhin erlaubt.

VfGH an politischen Wünschen orientiert

In Kafkas Augen “orientiert sich der Verfassungsgerichtshof an den politischen Wünschen”. Dass der VfGH die viereinhalbjährige Übergangsfrist für das Auslaufen alter Automatenbewilligungen als ausreichend erachtet, kann der Automatenlobbyist nicht verstehen. “Das ist fernab jeglicher Realität und eine krasse Ungleichbehandlung der Wiener Unternehmer.” Schließlich sei in Oberösterreich, der Steiermark, im Burgenland sowie in Kärnten, die auf Basis des neuen Bundes-Glücksspielgesetzes (GSpG) das Automatenspiel erlauben bzw. erlauben wollen, ausdrücklich eine Konzessionsdauer von mindestens zehn Jahren vorgesehen.

Das Suchtpräventionsargument geht für Kafka ins Leere. “Das Verbot ist das Gegenteil von Spielerschutz.” Die Spieler würden eben nun in den illegalen Bereich bzw. ins Internet ausweichen.

Betreiber wollen Urteil bekämpfen

Dass die betroffenen Betreiber versuchen werden, auch das höchstgerichtliche Urteil doch noch weiter juristisch zu bekämpfen, etwa durch den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Luxemburg, wurde am Donnerstag in Branchenkreisen eher ausgeschlossen. Die Stadt Wien hat Juristen zufolge keine Regressansprüche zu befürchten.
(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien von VfGH bestätigt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen