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Alte Karibik-Geschäfte neu im Visier

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Die Staatsanwaltschaft Wien untersucht nun wieder offiziell die ersten Karibik-Geschäfte, mit denen sich die BAWAG seit 1987 bis in die frühen neunziger Jahren satte Spekulationsgewinne erhofft hatte.

Das bestätigte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Montagnachmittag im Gespräch mit der APA,
nachdem Staatsanwalt Georg Krakow in seinem Eröffnungsplädoyer im BAWAG-Prozess eine entsprechende Andeutung fallen hatte lassen.

Zwei führende BAWAG-Mitarbeiter hatten am 28. April 1994 gegen den damaligen BAWAG-Generaldirektor Walter Flöttl Anzeige erstattet, der
seinen Sohn Wolfgang im Auftrag der Bank hochriskante Währungsspekulationen durchführen ließ. Darin war von Verschleierung von Bankgeschäften, Unterdrückung von Informationen gegenüber der Bankenaufsicht und dem Aufsichtsrat sowie der Gefährdung des ÖGB-Streikfonds die Rede.

Die „Sondergeschäfte“ wurden darauf hin von der BAWAG-Chefetage eingestellt und erst von Flöttls Nachfolger Helmut Elsner wieder
aufgenommen. Erich Müller, damals Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien, begann dessen ungeachtet zu ermitteln und
die Vorgänge näher zu beleuchten. Auf Weisung des Justizministeriums musste er jedoch schließlich die Anzeige zurücklegen und das Verfahren einstellen, weil in einem Prüfbericht der Österreichischen Nationalbank (OeNB) festgehalten wurde, der BAWAG seien durch die Geschäfte keine Verluste entstanden.

Als die „Oberösterreichischen Nachrichten“ berichteten, auf Grund dieses „verharmlosenden Berichts“ seien die Karibik-Geschäfte „nicht
schon 1994 aufgeflogen“, wurden sie von der OeNB geklagt. In dem Medienverfahren in Linz deponierte ein OeNB-Prüfer überraschenderweise im Zeugenstand, nie mit der Staatsanwaltschaft
über die BAWAG gesprochen zu haben.

Für die Wiener Anklagebehörde war diese Aussage Ausschlag gebend, sich neuerlich für die ersten Karibik-Geschäfte zu interessieren, wie
der Behördensprecher erläuterte. Es soll nun doch dem Verdacht nachgegangen werden, es könnte bereits damals zu Malversationen und unzureichendem Informationsfluss an den Aufsichtsrat – Aufsichtsratspräsident war damals der nunmehrige AK-Präsident Herbert Tumpel – gekommen sein.

Es soll auch überprüft werden, ob tatsächlich kein Schaden entstanden ist.

Untreue und Betrug verjähren laut österreichischem Strafgesetzbuch
(StGB) nach zehn Jahren, so dass man auf den ersten Blick meinen
könnte, die wieder aufgenommenen Ermittlungen hätten keinen Sinn.
Paragraf 58 Absatz 2 StGB schränkt die Verjährungsfrist allerdings
ein: Begeht ein Täter während der Frist neuerlich eine mit Strafe
bedrohte Handlung, „die auf der gleichen schädlichen Neigung beruht“,
so tritt die Verjährung nicht ein, „bevor auch für diese Tat die
Verjährungsfrist abgelaufen ist“.

Diese Bestimmung könnte somit für Helmut Elsner, der seit 1978 dem
BAWAG-Vorstand angehörte, und Hubert Kreuch, Vorstandsmitglied seit
1991, zum Tragen kommen, sollten sie im laufenden BAWAG-Prozess
schuldig erkannt werden. Für die beiden wären ausdrücklich keine
Verjährung eingetreten.

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