Frühere Alkomat-Geräte waren noch etwas unhandlicher als die heute verwendeten - © ÖAMTC
Der 25. März 1987 war ein wichtiger Stichtag in Sachen Sicherheit auf Österreichs Straßen – denn an diesem Tag trat mit der Alkomat-Verordnung eine wichtige Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit in Österreich in Kraft. Das Thema ist leider aktueller denn je: 48 Menschen kamen 2011 durch Alkohol am Steuer zu Tode, heuer waren es seit Jahresbeginn bereits fünf weitere, die bei Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten starben (Quelle: Innenministerium).
“In der Verordnung ist festgelegt, wer einen Alkoholtest durchführen darf und welche Geräte dafür eingesetzt werden müssen”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. “Außerdem ist genau geregelt, wie die Straßenaufsichtsorgane beim Test vorgehen müssen.” Gestraft wurde bei Alkohol am Steuer freilich auch schon vor der Alkomat-Verordnung. Allerdings war dafür eine wesentlich zeitaufwändigere klinische Untersuchung notwendig. “Dieses Verfahren wird auch heute noch angewandt, beispielsweise, wenn der Alkomat-Test aufgrund einer Erkrankung des Probanden nicht funktioniert”, schildert der ÖAMTC-Experte.
Grundsätzlich hat aber die Einführung von Alkomat- bzw. Alkoholvortests (ab 15. Dezember 2006) die Arbeit der Exekutive wesentlich erleichtert. Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Verkehrskontrolle durchführen – auch ohne konkreten Verdacht auf Alkoholkonsum. “Zunächst kommt das Vortestgerät zum Einsatz. Wenn ein kritischer Wert angezeigt wird, nimmt die Exekutive entweder vor Ort oder auf dem Kommissariat eine Messung mit geeichten Alkomaten vor”, erklärt der ÖAMTC-Chefjurist den Ablauf einer Alkoholkontrolle. Übrigens darf man den Vortest zwar verweigern, allerdings ist dann der Alkomat-Test Pflicht. Auf diesen muss man in der Regel längere Zeit warten. Wird auch dieser verweigert, wird automatisch ein Alkoholisierungswert von 0,8 Milligramm pro Liter Atemluft (entspricht einem Promillewert von 1,6) angenommen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Der vom Alkomat ermittelte Alkoholisierungsgrad hat entsprechende Folgen. “Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als Obergrenze für den Blutalkoholgehalt, bei Probeführerschein-Besitzern, bei Lkw- und Busfahrern sind es nur 0,1 Promille”, hält der ÖAMTC-Experte fest. “Nur wer unter diesen Werten liegt, darf weiter fahren.” Bei höheren Promillewerten muss man sich um eine andere Heimfahrgelegenheit bemühen. Ab 0,8 Promille wird der Führerschein an Ort und Stelle von der Polizei abgenommen. Später folgen ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Verfahren, mit dem die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung festgelegt wird.
Die Zahlen sind alarmierend: Im Vorjahr gab es in Österreich 1,4 Millionen Alkomaten- und Alkovortests, nach denen 40.234 Anzeigen sowie 19.332 Führerscheinabnahmen erfolgten.
“Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, sondern nach wie vor ein großer Risikofaktor im Straßenverkehr”, erinnert ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger anlässlich des 25. Jahrestags der Alkomat-Verordnung. Die Unfallzahlen mit alkoholisierten Beteiligten sprechen leider eine deutliche Sprache. Im Vorjahr gab es bis November laut Statistik Austria 48 Todesopfer bei Alko-Unfällen, das sind um 15 mehr als 2010. Heuer kamen seit Jahresbeginn bereits fünf Menschen bei Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten ums Leben (Quelle: BMI). “Der Großteil der Unfälle wird von jungen, männlichen Lenkern verursacht. Bei einem Drittel aller Unfälle unter Alkoholeinfluss sind die Fahrer zwischen 15 und 24 Jahre alt”, berichtet die ÖAMTC-Expertin.
Eine gewisse Bewusstseinsbildung ist trotz dieser ernüchternden Bilanz zu beobachten. 1987, im Jahr der Einführung der Alkomat-Verordnung, führte die Exekutive 40.979 Alkotests durch, 26.718 Führerscheine wurden “einkassiert”. “Im Vorjahr wurden laut BMI bereits 1.418.363 Alkomaten- und Alkovortests durchgeführt. Im Zuge der Kontrollen wurden 19.332 Führerscheine abgenommen und 40.234 Fahrzeuglenker aufgrund von Alkoholdelikten angezeigt”, fasst die ÖAMTC-Verkehrspsychologin zusammen.
Trotz höherer Kontrolldichte mussten also weniger Lenker den Schein abgeben, als vor 25 Jahren. Maßnahmen wie die 0,5-Promille-Grenze, 0,1 Promille für Probeführerscheinbesitzer, die Mehrphasenausbildung, der Einsatz von Alkovortestgeräten und höheren Strafen zeigen demnach Wirkung. Für ÖAMTC-Expertin Seidenberger ist das jedoch zu wenig: “Statistiken über alkoholbedingte Unfälle spiegeln nur einen Bruchteil der tatsächlichen Alkofahrten wider. Da sich Fahrzeuglenker häufig an der Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden orientieren, würde eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen.”
Rund um den Alkoholtest gibt es eine Vielzahl an Mythen und vermeintlichen Weisheiten. Insbesondere in verschiedenen Online-Foren geistern seit Jahren Tipps herum, die angeblich ein Austricksen des Vortestgerätes bzw. des Alkomaten ermöglichen. Die Realität sieht freilich anders aus: “Weder koffeinhaltige Getränke noch Zigaretten oder Knoblauch haben einen nachweisbaren Einfluss auf den Alkotest. Dass man nach dem Genuss einer alkoholgefüllten Praline den zulässigen Promillewert überschreitet, ist ebenfalls eine Legende. Auch das Lutschen von scharfen Pfefferminz-Bonbons hat keinerlei Promille-senkende Auswirkungen”, hält die ÖAMTC-Verkehrspsychologin fest.
Insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer ist sowohl bei Lenkern als auch bei Mitfahrenden, Freunden und Passanten Verantwortungsbewusstsein und Zivilcourage gefordert.
Damit nach einem lustigen Abend auch auf dem Heimweg alles gut geht, sollten einige grundlegende Verhaltensweisen beachtet werden:
Fakt ist: Zuwiderhandeln zahlt sich nicht aus! Ein Alkomat kann nicht manipuliert werden und beim Fahren unter Alkoholeinfluss drohen Vormerkung oder der Verlust des Führerscheins sowie empfindlich hohe Geldstrafen – tun Sie das sich und anderen nicht an!
(apa/red)