Die Vorarbeiten für die Umsetzung der neuen Richtlinie sei derzeit in Arbeit, verwies die Ressortchefin in der Fragestunde auf laufende Gespräche zwischen Krankenanstaltenverbund (KAV), Ärztekammer und Gewerkschaft der Gemeindebediensteten. Besondere Eile sei aber nicht geboten, meinte Wehsely im Hinblick auf entsprechende Übergangsfristen bzw. Durchrechnungszeiträume.
Ziel sei es jedenfalls, die Qualität der Patientenversorgung zu halten und gleichzeitig die Arbeitszufriedenheit bei den Ärzten zu heben.
Arbeitszeit von Ärzten beschränken
Mehr Budget für Kompensationsmaßnahmen infolge der reduzierten Arbeitszeiten wird es wohl nicht geben. “Es geht nicht darum, mehr Geld ins System zu pumpen, sondern das vorhandene besser zu verteilen”, so Wehsely. Einen Hebel sieht sie in Änderungen bei den Strukturen – beispielsweise Verbesserungen bei den Tagdiensten.
Bis Mitte 2021 soll mit dem neuen Gesetz die wöchentliche Durchschnitts-Arbeitszeit von derzeit bis zu 60 auf maximal 48 Stunden beschränkt werden. Damit setzt Österreich – verspätet – eine EU-Richtlinie um. Bereits ab 2015 dürfen Ärzte im Krankenhaus nur mehr dann über 48 Stunden Dienst machen, wenn sie schriftlich ihr Einverständnis erklären. Für sie gilt dann eine über die Jahre schrittweise Reduktion der Maximalarbeitszeit.
(APA)