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Ältere Frauen überfallen: Zwei Jahre teilbedingte Haft für Halsketten-Räuber

Zwei 18-Jährige wurden wegen Halsketten-Rauben in Wien verurteilt.
Zwei 18-Jährige wurden wegen Halsketten-Rauben in Wien verurteilt. ©APA
Am Dienstag mussten sich zwei 18-Jährige am Wiener Straflandesgericht verantworten, nachdem sie im vergangenen September vier ältere Frauen überfallen und die Halsketten der Opfer mitgenommen hatten.

Die Burschen aus Rumänien waren nach Österreich gekommen, weil sie in ihrer Heimat keine Perspektive sahen. “Wir sind eine ganz arme Familie mit sieben Kindern”, berichtete der eine dem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger). Er habe die Schule nach der dritten Klasse Volksschule abbrechen müssen und zu Hause keine Arbeit gefunden. Mit 16 sei er nach Serbien gegangen und habe schwarz auf Baustellen geschuftet. Im heurigen Juli reiste er nach Wien weiter, wo er sich zunächst ebenfalls als Schwarzarbeiter verdingte und wenig, aber immerhin etwas Geld verdiente.

“Kein Geld für Essen und Zigaretten”

Als ein Cousin des 18-Jährigen davon telefonisch erfuhr, kam der Bursch ebenfalls nach Wien. Bei seinem Eintreffen hatte jedoch sein Verwandter seinen Job verloren. Eine neue Beschäftigung fanden die jungen Männer nicht mehr. “Wir waren beide in einer Notsituation. Wir haben kein Geld gehabt, kein Geld für Essen, kein Geld für Zigaretten. Wir haben sogar angerauchte Zigaretten vom Boden aufgeklaubt”, schilderten sie.

Halsketten-Raube in Wien

Also hielten sie auf der Straße nach betagten Frauen Ausschau, denen sie hinterher gingen, um sich auf deren Kosten zu bereichern. In einem günstigen Moment näherte sich einer der beiden dem Opfer und riss der Betreffenden die Kette vom Hals. “Als es passiert ist, war vis a vis die Polizei”, berichtete eine 72-Jährige als Zeugin. Sie sei “fast erwürgt” worden. Eine 77-Jährige hatte Futter für ihre Hasen eingekauft, als sie in ihrem Haus vor dem Aufzug von den Tätern ihrer Kette beraubt wurde. In beiden Fällen handelte es sich bei dem Schmuck um Erbstücke, die jeweils ein paar hundert Euro wert waren.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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