Klimaanlage in Büros nicht verpflichtend
Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsstättenverordnung dafür zu sorgen, dass in Räumen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Eine Obergrenze gibt es laut Alexander Heider, Arbeitnehmerschutzexperte der AK Wien, nicht. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen muss allerdings mit Jalousien vermieden werden. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, verursacht durch Maschinen oder Lichtspots, sind abzuschirmen.
Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, wegen hochsommerlicher Temperaturen eine Klimaanlage zu installieren. Ist allerdings eine solche vorhanden, ist dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur, in denen Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung wie Büroarbeiten verrichtet werden, zwischen 19 und 25 Grad liegt. Bei normaler körperlicher Belastung wie häufiges Stehen, hat die Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad zu betragen. In der Nacht bzw. in den frühen Morgenstunden sollten die Räume gut durchgelüftet werden.
Arbeitgeber hat für angenehmere Arbeitsumstände zu sorgen
Vorhandene Bekleidungsvorschriften könnten gelockert, Tisch- oder Standventilatoren bereitgestellt und – so möglich – Duschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Es könnte auch der Arbeitsbeginn vorverlegt werden, um die größte Hitze zu vermeiden, bzw. zusätzliche Pausen eingelegt werden.
Bei längerer Tätigkeit im Freien unter direkter Sonneneinstrahlung und hohen Temperaturen empfiehlt die Arbeitsinspektion eine Beschattung der Arbeitsplätze, eine Information über Gesundheitsgefahren, das Tragen von luftdurchlässiger UV-sicherer Kleidung und einer Kopfbedeckung, wobei eine Durchlüftung gewährleistet sein muss. Auch Sonnenschutzbrillen, geeignete Sonnenschutzmittel und Schutzhandschuhe für Arbeiten an erhitzten Oberflächen geben zusätzlichen Schutz.
Arbeitsinspektorat kontrolliert zu heiße Arbeitsplätze
Wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sind bei hohen Temperaturen gesundheitliche Probleme zu befürchten. Besonderen Schutz erhalten werdende und stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen oder ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer. Die AK Wien wird an Hitzetagen öfter kontaktiert und über zu heiße Arbeitsplätze informiert. Das Arbeitsinspektorat kann diese dann kontrollieren.