Es bestehe weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr, teilte Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts St. Pölten, mit. Die Anklageschrift sei noch nicht fertiggestellt, hieß es weiter. Es sei aber davon auszugehen, dass dies bis Mai der Fall sein werde.
14-Jähriger unter Terrorverdacht
Der 14-Jährige war erstmals im Herbst 2014 festgenommen worden. Zuvor war die zunehmende Radikalisierung des Burschen durch Aussagen und Verhaltensweisen aufgefallen. Er soll sich u.a. im Internet kundig gemacht haben, wie man unkonventionelle Sprengvorrichtungen bauen könne, und sich mit dem Wiener Westbahnhof als möglichem Ziel beschäftigt haben.
Jugendlicher war untergetaucht
Nach einer Haftprüfung wurde der 14-Jährige Mitte November – unter Auflagen wie Bewährungshilfe, Schulbesuch und psychologischer Betreuung – enthaftet. Er musste außerdem seinen Pass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Am 13. Jänner tauchte der Jugendliche aus St. Pölten plötzlich unter. Nachdem er von der Schule nicht heimgekommen war, erstattete seine Mutter die Abgängigkeitsanzeige. Die Staatsanwaltschaft ordnete in der Folge die Festnahme des Burschen an. Am 16. Jänner wurde der 14-Jährige in Wien-Mariahilf erneut festgenommen. Seitdem ist er in der Justizanstalt St. Pölten in U-Haft. (APA)