Der ÖAMTC erinnert, dass an gesetzlichen Feiertagen die Kurzparkzonenregelung außer Kraft ist. Es müssen daher keine Parkscheine ausgefüllt werden.
Ausnahmen der Regelung
Aber Vorsicht: Es gibt Ausnahmeregelungen. So gilt die Kurzparkzonenregelung bei der Stadthalle auch an Feiertagen von 18 bis 22 Uhr. Ebenso müssen bei Bahnhöfen und Spitälern Kurzparkscheine ausgefüllt werden, so der ÖAMTC.
Falschparker werden zur Kasse gebeten
Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden rigoros abgeschleppt. Das kostet laut ÖAMTC saftige 242,- Euro. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt 9,- Euro pro Tag.
Die Strafe schlägt bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel mit 108,- Euro (bis zu 726,- Euro bei schweren Vergehen – etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen) zu Buche. Wer dann noch sein Auto mit dem Taxi holt, zahlt insgesamt fast 400,- Euro.