Patienten bekam der Mediziner kaum zu sehen. Drei bis vier Personen hätte er wöchentlich behandelt, mehr als 5.000 Euro im Monat nicht umgesetzt, berichtete er am Mittwoch zerknirscht im Landesgericht.
Wiener Arzt bat Parteifreund um Darlehen
Dort musste sich der Mann wegen schweren Betrugs verantworten. Um seine drohende Pleite abzuwehren, hatte er sich von einem Parteifreund – der Arzt war auf kommunaler Ebene politisch tätig – ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro ausgeborgt. Zur Überbrückung, wie er dem Kollegen versicherte, wobei eine Rückzahlung binnen sechs bis acht Wochen ausgemacht wurde.
Die Schulden wurden allerdings nicht getilgt, und als der Parteifreund obendrein erfahren musste, dass der Arzt Konkurs angemeldet hatte, schrillten bei ihm die Alarmglocken. Er erstattete Anzeige. Vor Richter Christian Gneist schilderte der Arzt nun im Grauen Haus seine Leidensgeschichte: “Die Ordination war halb fertig, hatte aber keinen Lift. Zweiter Stock, Altbau, da kommen keine Frauen, keine Schwangeren.”
Klage gegen den Vermieter und weitere Probleme
Er hätte daher den Vermieter geklagt, sei damit aber auch in letzter Instanz beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt: “Ich muss damit leben. Ich nehme es zur Kenntnis”. Im Gegenzug habe ihn sein Anwalt ausgenommen: “Der wollte gleich ein mal 20.000 Euro, sonst hätte er nichts gemacht.” Aus einer erwarteten Steuergutschrift wurde auch nichts. “Das Finanzamt hat mir meine Verluste nicht geglaubt. Ich musste 15.000 Euro nachzahlen.”
Aus all diesen Gründen konnte der Arzt dem Parteifreund (“Er hat mir freundlicherweise das Geld zur Verfügung gestellt, ich danke ihm bis heute dafür)” bis zum heutigen Tag das Darlehen nicht zurückbezahlen. Bei der Erörterung seiner finanziellen Probleme erlitt der Arzt im Gerichtssaal eine Art Zusammenbruch.
Freispruch für Wiener Mediziner beim Prozess
Er begann zu schluchzen, stammelte “Ich bin ruiniert” und “Es ist mein Leben. Ich bin eigentlich ein verantwortungsvoller Mensch”. Erst nach Zuspruch seines Verteidigers erlangte der Angeklagte wieder die Fassung.
Am Ende konnte er sich immerhin über einen Freispruch freuen. “Im Zweifel ist Ihnen zuzubilligen, dass Sie im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme guter Hoffnung und der Meinung waren, dass sich das alles ausgehen wird”, befand der Richter. Der Freispruch ist rechtskräftig, der Staatsanwalt gab noch im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
Parteifreund beharrt auf Forderungen
Unabhängig davon beharrt allerdings der Parteifreund auf seiner Forderung, die sich unter Bedachtnahme auf Zinsen und Anwaltskosten mittlerweile auf 31.831 Euro summiert hat. Sollte sich der Arzt zu keiner Ratenvereinbarung bereit erklären, wird es wohl zu einem Zivilprozess kommen. Gegen den Arzt wurden im Konkursverfahren Forderungen von über 900.000 Euro angemeldet.
(apa/red)