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Zwölf Jahre für Missbrauch Neunjähriger

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Zwölf Jahre Haft und Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld für Wiener, der sich an Neunjähriger verging - Opfer seither in psychiatrischer Behandlung - Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 43-jähriger Wiener, der sich in der Nacht zum 25. September 2004 an einem damals neun Jahre alten Mädchen vergangen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss er dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann erbat Bedenkzeit.

Oralsex und andere geschlechtliche Handlungen

Das Kind hatte die Nacht bei einer Freundin ihrer Mutter in Wien-Ottakring verbracht. Nach 2.00 Uhr nachts machte sich laut Anklage der Freund der Wohnungsbesitzerin an das schlafende Mädchen heran. Als diese aufwachte und ins nächste Zimmer flüchten wollte, verfolgte sie der 43-jährige Arbeiter und zwang sie zu Oralsex und anderen geschlechtlichen Handlungen.

Seither ist das Kind in psychologischer und psychiatrischer Behandlung. Es leidet unter Albträumen, Panikattacken, geht kaum mehr ins Freie, traut sich daheim nicht mehr allein auf die Toilette und konnte Monate lang nicht die Schule besuchen.

Flashbacks und parasuizidale Handlungen

Die Sachverständige Angelika Göttling stellte die psychischen Folgen der Tat einer schweren Körperverletzung gleich. Das Mädchen erlebt nach wie vor so genannte Flashbacks, hat sich nach der furchtbaren Nacht zunächst mit einem Messer Schnittverletzungen zugefügt und später selbst zu strangulieren versucht. Göttling sprach in diesem Zusammenhang von parasuizidalen Handlungen im Rahmen einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung.

Der Angeklagte stellte jeglichen sexuellen Missbrauch in Abrede. Es wäre „zu überhaupt nix“ gekommen, betonte er: „I bin unschuldig!“ Das Mädchen wäre „von selbst“ aufgewacht. Er habe sie bloß gefragt, ob sie sich fürchte, und das Licht brennen lassen, weil sie das bejahte. Dann habe er sich wieder hingelegt.

Angeklagter einschlägig vorbestraft

Das Mädchen belaste ihn völlig zu Unrecht: „Die Freundin hat mir no g’sagt ’Pass auf, die is’ raffiniert!’ “, gab der 43-Jährige zu Protokoll. Als der Vorsitzende seine Vorstrafen – insgesamt 16 Stück – erörterte, fiel ihm der Angeklagte mit der Bemerkung „Das waren Jugendstreiche!“ ins Wort. Unter anderem ist der Mann vor fast 20 Jahren schon ein Mal wegen sexuellen Missbrauchs eines kleinen Mädchens verurteilt worden.

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