Zwölf Bundeslisten bei der Wahlbehörde eingebracht

Zwei, die jeweils nur in einem Land antreten, haben darauf verzichtet: Die EU-Austrittspartei (EUAUS) und die Sozialistische LinksPartei (SLP). Bundeslisten sind nötig, um an der dritten Ebene der Mandatsverteilung teilzunehmen – vorausgesetzt eine Partei schafft die Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Nationalrat.
Zwölf Bundeslisten zur Nationalratswahl 2013
Bundeswahlvorschläge eingereicht haben die neun Parteien, die österreichweit kandidieren: SPÖ, ÖVP, FPÖ, GRÜNE, BZÖ, KPÖ, NEOS, Piraten (PIRAT) und das Team Stronach (FRANK). Portraits der Spitzenkandidaten finden Sie hier.
Aber auch drei der fünf Parteien, die nicht in allen Bundesländern genug Unterschriften für die Kandidatur zusammenbrachten, gaben Bundeslisten ab: Die Christliche Partei (CPÖ) mit Rudolf Gehring, Der Wandel (WANDL) mit Fayad Mulla und die Männerpartei (M) mit Hannes Hausbichler an der Spitze.
Vier-Prozent-Hürde nötig
Sie haben allerdings so gut wie keine Chance, bei der Mandatsverteilung dabei zu sein: Die Vier-Prozent-Hürde werden sie, da sie nicht österreichweit antreten, nicht nehmen – und sehr unwahrscheinlich ist es auch, dass sie die alternative Hürde, ein Direktmandat in einem Regionalwahlkreis, schaffen. Denn Direktmandate bekommen in der Regel nur die größeren Parlamentsparteien; 2008 haben die Grünen z.B. kein einziges geschafft.
Zwei Kleinparteien haben gleich auf einen Bundeswahlvorschlag verzichtet: Die SLP, die nur in Wien antritt, und die EU-Austrittspartei, die nur in Vorarlberg am Stimmzettel steht. EUAUS erklärt auf der Homepage, warum: “Die EU-Austrittspartei hat keinen Bundeswahlvorschlag abgegeben, da wir erstens – nach derzeitigem Wahlrecht – nur in Vorarlberg kandidieren dürfen und zweitens uns dadurch eine interne Diskussion für die Reihung der Kandidaten und Kadidatinnen erspart haben.”
Die Bundeswahlvorschläge – für die keine Unterstützungserklärungen nötig waren – werden nun noch von der Bundeswahlbehörde geprüft. Am Mittwoch, 16.00 Uhr, werden sie auf der Amtstafel des Innenministeriums und danach im Internet veröffentlicht. Dann ist ganz fix, wer aller sich am 29. September um ein Mandat bewirbt. Kandidieren und damit auf die Wahlvorschläge genommen werden dürfen Österreicher, die spätestens am Wahltag 18 Jahre alt werden.
Mehrfachkandidaturen bei Wahl zulässig
Viele Kandidaten werden sich – wie üblich – auf zwei bis drei Listen finden. Denn Mehrfachkandidaturen sind zulässig, allerdings nur in “vertikaler” Richtung: Ein Kandidat kann auf einer Wahlkreisliste, einer Landesliste und auf der Bundesliste stehen. Unzulässig wäre es, wenn ein Bewerber auf mehreren Landeslisten oder mehreren Wahlkreislisten steht. Wo der Bewerber wohnt, spielt keine Rolle: Die Kandidatur ist in jedem Wahlkreis, unabhängig vom Hauptwohnsitz, möglich.
Alle Informationen zur Wahl finden Sie in unserem Special.
(APA)