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Zweite Instanz hebt "Rassismus-Strafe" auf

Aufregung um eine Entscheidung des „Unabhängigen Verwaltungs-senats“ um einen so genannten „Rassismus-Fall“. Das Urteil gegen einen Linzer Barbesitzer und den Türsteher wurde aufgehoben.

Vor zwei Jahren hatten sie einem dunkelhäutigen Vorarlberger Politiker den Eintritt verwehrt. Anfang Juli 2001 hatte sich der Grün- Politiker Mike Chukuwuma anlässlich eines Bundeskongresses in Linz aufgehalten. Am Abend wollte er in Begleitung von Bekannten in eine Linzer Disco gehen. Dort ließ man ihn aber nicht ein, angeblich mit der Begründung, dass meine „keine Schwarzen“ im Lokal wolle.

Der Fall wurde angezeigt, der Disco-Besitzer und ein Türsteher zu einer Geldstrafe von jeweils 750 Euro verurteilt. Die Bestraften gingen in Berufung: Der Unabhängige Verwaltungsgerichtshof hat nun in zweiter Instanz das Urteil wieder aufgehoben. Die Begründung: Wesentliche Fakten zu Gunsten des Lokalbesitzers seien zu wenig berücksichtigt worden. So habe Mike Chukuwuma den Barbesitzer „durch suggestive und feindselige Rhetorik“ unter Druck gesetzt.

Die Grünen in Oberösterreich sprechen übrigens von einer Skandal- Entscheidung.

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