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Zweite "Baustelle" in Zech-Prozess hat begonnen

Professor Herbert Zech, Anwalt Michael Konzett und Berater Dieter Bitschnau vor Prozessbeginn.
Professor Herbert Zech, Anwalt Michael Konzett und Berater Dieter Bitschnau vor Prozessbeginn. ©VOL.AT/Eckert
„Schwester“ von Kristina V., Marina V., tritt nun ebenfalls an Fortpflanzungsmediziner Herbert Zech mit Forderungen heran.
Fall komplex
Tag eins: Suche beginnt
Neuer Vorwurf gegen Zech
Eizellenverwechslung

Gleiches Gericht, ähnlicher Fall, ähnliche Besetzung. Dieses Mal klagt die 24-jährige Marina V. den Mediziner Professor Herbert Zech. Das Mädchen wurde ebenfalls im Institut des Arztes durch künstliche Befruchtung gezeugt, zumindest ist ihre Mutter die leibliche Mutter. Was den Vater betrifft, ist es ein anderer als jener, den die junge Frau bis vor kurzem für ihren Vater hielt. Nun geht es wiederum um die Unterlagen von damals, die der Mediziner heraus geben soll. „Kann ich nicht, weil es keine gibt“, erklärt der Arzt auch in diesem Verfahren. Der jungen Frau ist es ein Anliegen, ihren leiblichen Vater zu finden.

Schmerzengeld

Hier geht es anders als im Parallelverfahren von Kristina auch um Schmerzengeld. 20.000 Euro wurden von Klagsvertreter Andreas Ermacora beziffert. Auch soll ein Gutachten klären, wie groß die psychische Belastung ist, wenn man erfährt, dass die „Schwester“ gar nicht die Schwester und der „Vater“ nie der leibliche Vater war. Zunächst soll nach einem Verhandlungsvertrag gesucht werden, dann wird weiter verhandelt.

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Prozess um Kristina V.:

Bereits am 29. August fand der Zivilprozess wegen einer mutmaßlichen Eizellen-Verwechslung in der Klinik des prominenten Bregenzer Fortpflanzungsmediziners Herbert Zech am Landesgericht Feldkirch statt.

Die 26-jährige Schweizerin Kristina V. hat das Zentrum von Zech auf Herausgabe von Daten geklagt, um ihre leiblichen Eltern ausfindig machen zu können. Sie ist nachweislich nicht mit ihren vermeintlichen Eltern verwandt. Ihrer Darstellung zufolge ist ihrer Mutter in Zechs Zentrum für In-Vitro-Fertilisation 1990 versehentlich die befruchtete Eizelle eines anderen Paares implantiert worden. Um herauszubekommen, wer ihre genetischen Eltern sind, ist sie mit Zech in Kontakt getreten. Dieser teilte ihr angeblich in einem Schreiben mit, dass er mangels einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht über keine diesbezüglichen Daten mehr verfüge. Kristina V. versucht nun mit Hilfe des Gerichts, an Daten anderer Paare zu gelangen, die möglicherweise ihre Eltern sein könnten. Verbunden mit dem Prozess ist auch eine Millionenforderung vonseiten der Familie von Kristina V.

Der Arzt erläuterte, dass er sämtliche infrage kommenden “Verwechslungseltern” recherchiert habe, er besitze schlichtweg keine Unterlagen mehr, um die leiblichen Eltern des Mädchens herauszufinden. Dass er Kristina V. gegenüber eine mögliche Verwechslung der Petrischalen eingeräumt habe, sei darauf zurückzuführen, dass er gedanklich alle Möglichkeiten durchgespielt und nach Erklärungen gesucht habe, schilderte Zech. Hundertprozentig könne aber nicht gesagt werden, dass die Verwechslung bei ihm stattgefunden habe. Ebenso wenig sei auszuschließen, dass es im Krankenhaus im schweizerischen Münsterlingen, in dem Kristina V. zur Welt kam, zu einer Verwechslung gekommen sei – auch wenn bei der Verhandlung Gegenteiliges ausgesagt wurde, betonte Zech.

Der Sohn des Arztes, ebenfalls Wissenschafter und Facharzt im Bereich Frauenheilkunde, berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Dieses Recht will das Gericht im konkreten Fall überprüfen – die Richterin, die das Verfahren eigentlich schließen wollte, musste deshalb den Prozess abermals vertagen.

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