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Zweifel an Auslegung des Parteiengesetzes bei Finanzierung

Klare Werbung für die SPÖ? - Experten sind sich nicht einig
Klare Werbung für die SPÖ? - Experten sind sich nicht einig ©APA/HELMUT FOHRINGER
Juristen sind sich nicht einig bei der Frage, ob die Wahlplakat-Finanzierung durch den SPÖ-Parlamentsklub ein Verstoß gegen das Parteiengesetz ist. Die ÖVP zeigte sich indes "empört".
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Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer vertrat am Dienstag im Ö1-“Mittagsjournal” wie schon zuvor der Politologe Hubert Sickinger die Ansicht, es handle sich “um eine verbotene Spende”. Die SPÖ dagegen verweist auf den Anwalt Michael Pilz, der immer wieder für die Partei tätig ist und gegenüber der APA in den Raum stellte, “ob nicht auch ein Eigeninteresse des Parlamentsklubs besteht”.

Knackpunkt sei, ob “das Plakatieren des Herrn Faymann (Werner, SPÖ-Parteivorsitzender, Anm.) als Spende zu betrachten ist”, so Pilz. Entscheidend sei dabei auch, “ob dieses Plakat im Auftrag der SPÖ gedruckt wurde und nur vom Klub bezahlt wurde oder ob der Klub beauftragt und bezahlt hat”. Denn sollte so ein Plakat “auch im Interesse des Klubs sein”, müsse “nicht notwendigerweise eine Leistung” an die Partei vorliegen. Dies jedenfalls hält Pilz für eine “vertretbare Rechtsansicht”.

“Klare Werbung für die SPÖ”

Anders sieht das Mayer, der eine “klare Werbung für die SPÖ” zu erkennen glaubt. “Die werben nicht für den Klub… das ist ja eine klare Werbung für die SPÖ”, sagte er im ORF-Radio. “Das Wahlplakat wird vom Parlamentsklub bezahlt und in Auftrag gegeben und wirbt für die SPÖ. Das ist eine verbotene Spende an die politische Partei SPÖ.”

Ludwig Adamovich, Vorsitzender des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats im Bundeskanzleramt, wollte sich zur Causa indes vorerst nicht äußern. Die aktuelle Diskussion sei ihm natürlich bekannt, die von den Grünen angekündigte Sachverhaltsdarstellung liege ihm noch nicht vor, sagte er auf APA-Anfrage. Daher könne er auch weder zu Beurteilung, “ob das überhaupt verboten ist”, noch zur verfahrensrechtlichen Situation – “inwieweit der Rechnungshof zwischengeschaltet sein müsste” – etwas sagen. Laut Parteiengesetz haben Parteien, die unzulässige Spenden etwa von Parlamentsklubs erhalten, diese “unverzüglich”, aber “spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr” dem Rechnungshof weiterzuleiten.

ÖVP empört über Wahlkampffinanzierung

Der ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch zeigte sich in einer Aussendung empört über den “Skandal der neuen Sonderklasse”. Die Volkspartei sieht sich in ihrer Dauerkritik, dass die “Sozialisten” schlicht nicht mit öffentlichem Geld umgehen können, bestätigt: “Die SPÖ zockt schon wieder mit dem Geld der österreichischen Steuerzahler”, kritisierte Rauch.

Er sieht den “berechtigten Verdacht, dass die SPÖ vorsätzlich das Parteiengesetz umgeht”, indem der Parlamentsklub für Wahlkampf-Plakate aufkommt. Ganz anders als die SPÖ ist die ÖVP nicht der Ansicht, dass dies gesetzeskonform ist. “Dreister geht es ja nicht mehr”, so Rauch. Von der SPÖ-Spitze forderte er “sofortige Konsequenzen”, sie solle “die Karten auf den Tisch legen” und ihre “Unehrlichkeit” beenden. Die ÖVP jedenfalls halte sämtliche Gesetze ein, versicherte Rauch.

Alles rund um die Nationalratswahl lesen Sie hier.

(Red./APA)

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