Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gaben zu diesem Urteil in einem Einzelrichterprozess Montagnachmittag im Landesgericht Linz keine Erklärung ab, es ist somit noch nicht rechtskräftig.
Zwei Tote, eine Schwerverletzte
Der kraftfahrtechnische Sachverständige sprach im Prozess von einem “Katastrophen-Unfall”: Das Cabrio eines alkoholisierten, übermüdeten 27-jährigen Bosniers kam am 3. Februar gegen 3.00 Uhr auf der Donaubundesstraße (B3) im Gemeindegebiet von Steyregg auf dem Heimweg von einer Disco mit überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab. Das Auto flog durch die Luft und prallte gegen zwei Bäume. Es wurde in mehrere Teile zerrissen. Alle vier nicht angeschnallten Insassen wurden herausgeschleudert.
Eines der Unfallopfer, eine 26-jährige Slowakin, konnte trotz ihrer schweren Verletzungen zurück auf die Straße kriechen und wurde dort von einem vorbeifahrenden Auto aufgelesen. Es brachte sie zu den Eltern ihres Freundes, der ebenfalls im Auto gewesen war. In ihrer Verwirrtheit glaubte die junge Frau, sie sei überfallen worden. Das Ehepaar wollte sie ins Krankenhaus fahren. Dabei entdeckte es den Unfall. Der Sohn des Paares und ein weiterer Wageninsasse waren tot. Der nunmehr angeklagte Bosnier überlebte schwer verletzt.
Schmerzensgeld für Angehörige
Vor Gericht erklärte er, er könne sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern und wisse nicht, ob er gefahren sei. Die Slowakin nannte ihn hingegen als Lenker. Der kraftfahrtechnische Sachverständige bezeichnete ihre Angaben aufgrund der Bewegung der Insassen beim Aufprall auf die Bäume, ihrer Endlage am Unfallort sowie der DNA-Spuren des Angeklagten auf dem Fahrerairbag als plausibel. Daraufhin bekannte der 27-Jährige sich als schuldig im Sinne der Anklage.
Da der unbedingte Strafteil unter einem Jahr beträgt, könnte er diesen mit einer Fußfessel im Hausarrest absitzen und dabei arbeiten gehen, wenn die Anstaltsleitung dem zustimmt, stellte der Richter fest. Zusätzlich zur Strafe wurde die noch nicht beendete dreijährige Probezeit für eine frühere Verurteilung wegen Körperverletzung auf fünf Jahre verlängert. Zudem sprach das Gericht den Eltern des einen Getöteten Trauerschmerzensgeld von je 500 Euro, der Verlassenschaft den Ersatz der Begräbniskosten sowie der einzigen Überlebenden 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. (APA)