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Zwei Jahre teilbedingte Haft für Geldwäscher

Der Verurteilte stammt aus Frankreich
Der Verurteilte stammt aus Frankreich
Ein 40-jähriger Franzose ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Geldwäscherei zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hätte in der Bundeshauptstadt 186.600 Euro "abholen" sollen, die infolge krimineller Machenschaften auf Konten zweier heimischen Banken gelangt waren.


Acht Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest der Strafe sah der Schöffensenat (Vorsitz: Gerald Wagner) dem geständigen Angeklagten unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Alexander Philipp akzeptierte der Franzose die Entscheidung. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der 40-Jährige dürfte nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts, das in dieser Sache ermittelt hatte, Mitglied einer französischen Bande gewesen sein, die sich auf länderübergreifende Betrügereien mit gefälschten Überweisungen spezialisiert hatte. Der in Paris lebende Mann kam ab Anfang des Jahres regelmäßig nach Wien, wo er im Februar bzw. im Juni bei zwei Geldinstituten Konten eröffnete.

Im ersten Fall langten im Mai auf dem Konto 48.600 Euro ein, die – wie sich später herausstellte – einem Kunden der portugiesischen Banco Internacional do Funchal (Banif) abgezweigt worden waren. Der Wiener Bank kam dieser Transfer eigenartig vor, das Geld wurde daher umgehend blockiert und nach Rücksprache mit der Banif-Bank rücküberwiesen.

Am 26. Juni trudelten am zweiten, nur neun Tage zuvor eröffneten Konto 140.000 Euro ein. Dieses Geld war einer Firma weggenommen worden, die Großkunde bei der französischen Societe Generale ist. Auch diesen Betrag wollte der 40-Jährige beim Wiener Institut persönlich beheben, wobei er – um keinen Verdacht zu erwecken – offenbar mehrere Bank-Besuche geplant hatte.

Bei einer ersten Visite ließ er sich 10.000 Euro aushändigen. Am 1. Juli schlug jedoch die interne Kontrolle der betroffenen Bank Alarm. Man witterte den Verdacht auf Geldwäscherei, fror die verbliebenen 130.000 Euro ein und verständigte die Polizeibehörden. Der verdächtige Franzose wurde in weiterer Folge ausgeforscht und verhaftet.

“Ich war in Geldnot”, erklärte dieser nun dem Gericht, weshalb er sich auf die illegalen Machenschaften eingelassen hatten. Er sei in Paris von einem Mann namens Guy (“Ich weiß nur den Vornamen. Ich habe ihn nur zwei Mal gesehen”) angesprochen und zum Mitmachen überredet worden. Allfällige weitere Hintermänner kenne er nicht. Für seine Dienste habe man ihm 10.000 Euro versprochen.

Bei seiner Festnahme hatte er noch 4.500 Euro bei sich. Den Rest der kassierten 10.000 Euro habe er binnen kurzer Zeit für Bekleidung ausgegeben, gab der Angeklagte zu Protokoll. Die 4.500 Euro wurden vom Gericht für verfallen erklärt.

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