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Zwangsheirat: Eigener Straftatbestand

Die Vorarlberger Freiheitlichen fordern, die Zwangsheirat als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch einzuführen. Egger sprach von einem "klaren politischen Signal".

Zwangsehen sollen mit empfindlichen Freiheitsstrafen bedroht werden, erklärte Landesparteiobmann Dieter Egger am Donnerstagvormittag in einer Pressekonferenz. Die FPÖ werde in einer Landtagsinitiative die Vorarlberger Landesregierung ersuchen, für dieses Anliegen bei der Bundesregierung einzutreten.

Egger sprach von einem „klaren politischen Signal“, das gesetzt werden solle. Die im islamischen Kulturkreis weit verbreitete Form der Zwangsheirat sei eine „nicht zu tolerierende Menschenrechtsverletzung“. Jeder Einzelne solle seine Religion leben können, „die Werte in unserer Verfassung müssen aber eingehalten werden“, so Egger.

Mit der Verankerung der Zwangsheirat im Strafgesetzbuch wolle man dem Beispiel von Baden-Württemberg folgen. Eine dort durchgeführte Studie habe ergeben, dass von Jänner bis Oktober 2005 213 Frauen und zwei Männer wegen drohender oder erfolgter Zwangsverheiratung Hilfe gesucht hätten. Für Österreich und Vorarlberg lägen zwar keine Zahlen vor, die Situation hier zu Lande gestalte sich aber wohl nicht wesentlich anders.

Auf die Beweisfrage angesprochen, räumte Egger ein, dass es sich um einen „schwieriges Thema“ handle und dass es flankierende Maßnahmen im Bereich des Zivilrechts brauche. Als Beispiel zur Stärkung der Rechte der Opfer von Zwangsheirat nannte der Landesparteiobmann etwa die Gewährung von Unterhalt, auch wenn die Drohung nicht vom Ehegatten ausgehe.

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