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Zusammenarbeit lohnt sich

Für Kleingemeinden ist es aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen von Vorteil, wenn sie für die Errichtung von Mehrzweckgebäuden oder Sportanlagen ihre Kräfte bündeln.

Durch eine Verbesserung der Strukturförderungsrichtlinien schafft die Landesregierung einen zusätzlichen Anreiz für solche gemeindeübergreifenden Kooperationen, betonten Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Siegi Stemer heute, Dienstag, im Pressefoyer.

Gemäß den verbesserten Richtlinien erhalten nun Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern einen fünfprozentigen Sonderförderungszuschlag für solche Infrastrukturprojekte, die von drei oder mehr Gemeinden errichtet und finanziert werden. Die Obergrenze für die Strukturförderung je Projekt wird bei gemeinsamer Finanzierung auf 250.000 Euro (statt 200.000 Euro) erhöht.

Laut LR Stemer wird der Sonderförderungszuschlag unabhängig von der Finanzkraftquote und zusätzlich zu allen anderen regulären Förderungen gewährt. Das heißt auch kleinere Gemeinden (bis 5.000 Einwohner) mit einer Finanzkraftquote von mehr als 80 Prozent des Landesdurchschnitts, die nicht anspruchsberechtigt wären, sollen in den Genuss einer Strukturförderung kommen und die Förderung ist bei gemeinsamer Finanzierung durch mehrere Gemeinden in jedem Fall höher.

Für Gemeindeverbandspräsident Wilfried Berchtold ist das eine “konsequente Fortsetzung der bewährten Maßnahme Strukturförderung”. Die verstärkte Berücksichtigung von regionalen Aspekten und Gemeindekooperationen entspreche auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofes.

Wie die Vorarlberger Gemeinden von dem 1997 eingerichteten Strukturfonds profitieren, verdeutlichte LH Sausgruber mit Zahlen: Bisher erhielten 470 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 175 Millionen Euro eine Förderungszusage. Die Summe der zugesagten Strukturmittel beläuft sich auf 14,9 Millionen Euro, davon sind etwa 12,1 Millionen Euro bereits ausbezahlt.

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