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Zulässigkeit einer Volksbefragung über Parkzonen wird vom VfGH geprüft

Ob eine Volksbefragung über Parkzonen möglich ist, wird der VfGH prüfen.
Ob eine Volksbefragung über Parkzonen möglich ist, wird der VfGH prüfen. ©APA
Der Verfassungsgerichtshof soll nun klären, ob eine Volksbefragung zum Thema Parkraumbewirtschaftung überhaupt zulässig ist. Anlass dazu ist aber nicht die Diskussion um das Parkpickerl in Wien, sondern die Parkzonen-Regelung in Mödling (Niederösterreich).
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Die Beratungen dazu nimmt der VfGH in der Dezember-Session auf, die am Donnerstag startet und bis 14. Dezember dauert. Am Programm steht außerdem das “Facebook-Verbot” für den ORF, ein neuer Staatsbürgerschaftsfall, die Vorratsdatenspeicherung, der Spritpreisrechner des Wirtschaftsministeriums und wieder einmal die Einheitswert-Frage, diesmal bei der Grunderwerbssteuer.

Bürgerinitiative wollte Volksbefragung

In Mödling wollte eine Bürgerinitiative eine Volksbefragung über die Einrichtung “Grüner Zonen” – also gebührenpflichtiger Parkzonen – durchsetzen. Bürgermeister Hans-Stefan Hintner von der ÖVP lehnte dies ab, mit der Begründung, dass es sich bei der Parkraumbewirtschaftung um eine “abgabenrechtliche Angelegenheit” handle, über die ein Volksentscheid nicht zulässig sei. Dieser Ansicht war auch die Niederösterreichische Landesregierung. Gegen ihren Bescheid legte die Bürgerinitiative Beschwerde beim VfGH ein.

Weitere Themen des VfGHs

Mit einer weiteren Facette des Staatsbürgerschaftsrechts beschäftigen sich die Verfassungsrichter auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser ist der Auffassung, dass die unterschiedliche Behandlung ehelicher und unehelicher Kinder verfassungswidrig ist. Denn Kinder verheirateter Eltern sind Österreicher, wenn Vater oder Mutter die Staatsbürgerschaft besitzen – während Kindern unverheirateter Eltern die Staatsbürgerschaft bei Geburt im Lande nur dann zugestanden wird, wenn die Mutter Österreicherin ist. Beim VfGH anhängig ist auch die Frage, ob ein Antrag auf Staatsbürgerschaft etwa von Behinderten abgewiesen werden darf, weil sie Sozialhilfe beziehen. Dazu hat der VfGH eine Gesetzesprüfung eingeleitet, die Causa steht aber noch nicht am Programm der Dezember-Session.

 Beschwerde des ORFs

Der ORF bekämpft mit einer Beschwerde beim VfGH die Bescheide des Bundeskommunikationssenates und der Medienbehörde, die ihm seine Facebook-Aktivitäten untersagen. Beim Verwaltungsgerichtshof ist der Öffentlich-Rechtliche damit vor Kurzem abgeblitzt, dort wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der VfGH hat daraufhin einem Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben: Bis zur Entscheidung darf der ORF daher seine Facebook-Angebote weiter betreiben.

Fortgesetzt werden die – in der Herbst-Session aufgenommenen – Beratungen über die Vorratsdatenspeicherung. Diese haben die Kärntner Landesregierung, der von den Grünen unterstützte Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Privatpersonen vor den Gerichtshof gebracht. Sie wenden sich dagegen, dass in Österreich – in Umsetzung einer EU-Richtlinie – seit 1. April 2012 alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet sechs Monate lang gespeichert werden.

 Für die Dezember-Session ist vorerst eine öffentliche Verhandlung angesetzt: Am 27. November (10.30 Uhr) wird über die Neuregelung der Altersversorgung für Ärzte in Niederösterreich verhandelt. In der Beschwerde dazu werden unzulässige Härten – etwa Kürzungen der Auszahlungen oder Einführung eines Pensionssicherungsbeitrages – beklagt. (APA)

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