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Zuhälterei-Prozess in Niederösterreich: Angeklagter bekennt sich schuldig

Ein 47-Jähriger steht unter anderem wegen Zuhälterei vor Gericht.
Ein 47-Jähriger steht unter anderem wegen Zuhälterei vor Gericht. ©APA
Wegen Zuhälterei, schwerer Nötigung, Vergewaltigung, Menschenhandel und Freiheitsentziehung muss sich ein 47-Jähriger seit Mittwoch vor einem Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Mann bekennt sich zu allen Anklagepunkten. Seine 72-jährige Mutter soll ihn unterstützt haben, gibt dies aber vor Gericht nicht zu.
Zu Prostitution im Keller gezwungen
Prozess hat begonnen
Bilder vom Prozess

Staatsanwältin Nicole Elsinger hatte der Mutter des Angeklagten in ihrem Eröffnungsvortrag vorgeworfen, diverse Reinigungsarbeiten im Keller jenes Wohnhauses im Bezirk Tulln durchgeführt zu haben, in dem ihr Sohn zwei ausländische Frauen zur Prostitution gezwungen hatte. Sie habe von nichts gewusst, so die Pensionistin im Beweisverfahren. Laut Verteidiger Nikolaus Rast hat der 47-Jährige seinen Eltern gegenüber sogar ein Betretungsverbot ausgesprochen gehabt, an das sich die Mutter gehalten habe. Zudem sei die 72-Jährige aufgrund ihrer Gesundheitsprobleme nicht fähig, sämtliche Haushaltsarbeiten zu verrichten.

Angeklagter bekennt sich schuldig

Der 47-Jährige gab sich gegenüber Richterin Andrea Humer sehr wortkarg: “Meine Mutter hat nichts damit zu tun, sonst habe ich nichts zu sagen. Ich bekenne mich zu allem schuldig und hoffe auf ein mildes Urteil.” Weiterführende Fragen wollte der Angeklagte nicht beantworten.

Zuhälterei im Keller

Die Staatsanwältin hatte dem Mann vorgeworfen, er habe 2003 beschlossen, seine Arbeit aufzugeben und mit Zuhälterei Geld zu verdienen. Im Keller eines Gebäudes hinter seinem Elternhaus soll er zu diesem Zweck einen Raum eingerichtet haben, in dem sich ein Bett und eine Dusche befanden. Weil österreichische Mädchen nicht “so gefügig” gewesen wären wie ausländische, habe er sich ab Herbst 2003 in Tschechien auf die Suche nach Frauen gemacht. “Dort hat er sich das Vertrauen erschlichen, die große Liebe vorgespielt und eine Heirat versprochen”, sagte die Staatsanwältin.

Opfer beim Prozess nicht anwesend

Die beiden Opfer, eine Litauerin und eine Slowakin, waren vor Gericht nicht persönlich erschienen. Die Richterin verlas ihre Aussagen aus den Polizeiprotokollen. Auch Videomaterial zu ihren Einvernahmen wurde gezeigt. Am Nachmittag wurden die ersten Zeugen einvernommen, darunter ein Arbeitskollege der Slowakin. Er bestätigte die Probleme mit dem 47-Jährigen. Die Pflegerin hatte sich ihm eines Tages anvertraut. Ein Urteil in dem Verfahren ist für Donnerstag geplant. (APA)

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