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Zu viele "Gelbe Zettel" bei der Post: Wenn der Postler keinmal klingelt

Der Rechnungshof übte Kritik an der Post AG.
Der Rechnungshof übte Kritik an der Post AG. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Der Rechnungshof übt Kritik bei der Post, weil die Zusteller zu viele "Gelbe Zettel" hinterlassen, obwohl die Adressaten eigentlich zu Hause wären. In Zeiten des Home Office mehrten sich die Beschwerden. Ein Lob gab es jedoch für die Zustellgeschwindigkeit.

Der "Gelbe Zettel" der Post war von 2016 bis 2019 ein zunehmend wiederkehrender Gast - ungebetenerweise. "Bei der Post AG ist die Zahl der ausgegebenen Zustellbenachrichtigungen ("Gelber Zettel") in den Jahren 2016 bis 2019 um 67 Prozent gestiegen und lag damit um zehn Prozentpunkte über dem Anstieg des Paketvolumens", schreibt dazu der Rechnungshof in dem heute vorgestellten Bericht zur Qualität der Zustellung der teilstaatlichen börsennotierten Österreichischen Post.

"Gelbe Zettel" statt Anläuten

In Befragungen hätten 17 Prozent angegeben, eine solche Benachrichtigung erhalten zu haben, obwohl zum Zeitpunkt der Zustellung jemand im Haushalt anwesend war. Der Rechnungshof stellt in diesem Zusammenhang "Defizite bei der langfristigen Sicherstellung und zukunftsweisenden Ausrichtung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen" fest. "Der Rechnungshof empfiehlt der Post AG, der ungerechtfertigten Ausgabe der 'Gelben Zettel' mehr Aufmerksamkeit zu widmen", so die staatlichen Prüfer zum teilstaatlichen Unternehmen.

Post-Beschwerden wurden mehr

Die Beschwerden stiegen übrigens auch bei der Paketzustellung - bei zunehmendem Paketvolumen: Von 2016 bis 2019 um 28 Prozent. Im Jahr 2019 gab es rund 100.000 Beschwerden zu Briefen und mehr als 110.000 zu Paketen.

Der Rechnungshof erhob weiters anhand der von der Post ausbezahlten Entschädigungszahlungen für verlorene Paketsendungen, dass deren Anzahl im Verhältnis zum gesamten Sendungsvolumen zwar von geringer Bedeutung war, ihr Anteil im Zeitverlauf jedoch stieg.

Lob an Zustellgeschwindigkeit

Positiv beurteilt der Rechnungshof die Zustellgeschwindigkeit. "Gemäß einer europäischen Norm sollten 95 Prozent der Priority-Briefe im Inland innerhalb eines Werktags zugestellt sein, 90 Prozent der Pakete innerhalb von zwei Werktagen. Die Post AG erreichte diese Laufzeiten in den Jahren 2016 bis 2019 überwiegend oder übertraf sie sogar", so die Prüfer.

Marktanteil der Post bei 99 Prozent

Zur Öffnung des Postmarktes, der unter anderem mit der Privatisierung der Post angestrebt wurde, merkt der Rechnungshof an: "Mit einem Marktanteil von 99 Prozent hat die Post AG ihre Monopolstellung im liberalisierten Briefmarkt de facto beibehalten. Obwohl die Sendungsmengen zurückgegangen sind, blieb der Gesamtumsatz der Briefpost wegen Entgeltanpassungen weitgehend konstant. Im Paket-Bereich steht die Post AG hingegen im starken Wettbewerb, vor allem in urbanen Gebieten."

Post: "Erstzustellquote bei über 90 Prozent"

Von der Post AG hieß es heute: "Wie im Prüfbericht festgehalten, liegt die Erstzustellquote im Prüfungszeitraum bei über 90 Prozent. Services wie die Post Empfangsbox, die Abstellgenehmigung oder die Paketumleitung erhöhen diese Quote und reduzieren gleichzeitig die Benachrichtigungen. Die Zählweise der Erstzustellquote wurde von 2017 auf 2018 verändert. Durch diese Umstellung entsteht der Eindruck, die Anzahl der Benachrichtigungen sei überproportional zum Wachstum des Paketvolumens gestiegen. Gleichzeitig erhöhten sich im Untersuchungszeitraum die Paketmengen um 50 Prozent."

"Wir nehmen jeden einzelnen Fall ernst"

Der Zustellprozess sei klar geregelt, ein Zustellversuch habe in jedem Fall zu erfolgen. "Wir nehmen jeden einzelnen Fall ernst und gehen solchen Beschwerden unverzüglich nach", so das Unternehmen. Das vom Rechnungshof empfohlene Monitoring sei bereits im Zuge der Nachforschungen durch das Post-Kundenservice umgesetzt. Insbesondere bei Paketen seien Möglichkeiten geschaffen worden, die Sendungsverläufe detaillierter zu recherchieren.

Der Rechnungshof hat auch Anregungen für den Gesetzgeber. So würde sich der Mitbewerb, vereinfacht gesagt, die Rosinen herauspicken und gleichzeitig die abgelegenen Regionen der Post überlassen. "In diesem Zusammenhang verweist der Rechnungshof auf seine Empfehlung an den Gesetzgeber, einen tragfähigen finanziellen Ausgleichsmechanismus zu entwickeln", so die Prüfer. Zuständig für die Regulierung auf nationaler Ebene ist das Landwirtschaftsministerium.

(APA/red)

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