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Zeuge vor Gerichtsgebäude bedroht

Feldkirch, Lustenau – Eine Verurteilung wegen gefährlicher Drohung hatte der 43-jährige Türke bereits. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung flößte er dem Opfer erneut Angst ein. Jetzt holte er sich einen erneuten Schuldspruch ab.

Verstoß gegen das Waffengesetz, schwere Körperverletzung, Körperverletzung und gefährliche Drohung und Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz. Voriges Jahr kam ein weiterer Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung dazu. Der ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Der Türke hatte bei einem Fest in Lustenau einen Jugoslawen mit einer Schreckschusspistole bedroht. Nach der Verurteilung wegen dieser Angelegenheit ging der Türke auf den Zeugen zu und schrie ihn an: „Wenn ich dich das zweite Mal erwische, drücke ich ab.“

“Das ist gelogen”

Der Zeuge ging sofort wieder zum Wachposten des Gerichtsgebäudes zurück und suchte dort Hilfe. Die Staatsanwaltschaft nahm die neuerliche gefährliche Drohung auf. „Das ist gelogen“, kontert der so Beschuldigte. „Der Zeuge weiß, dass er mich im vorigen Verfahren falsch belastet hat. Deshalb hat er jetzt Angst, dass ich ihm etwas tue“, sagte der Angeklagte. Er habe ihn zwar beschimpft, ihm aber sicher nicht gedroht. Ein türkischer Landsmann, ein Freund des Angeklagten, konnte sich nicht erinnern, eine Drohung gehört zu haben. Ein unbeteiligter, anderer Zeuge hatte sie aber eindeutig wahrgenommen. So gibt es für den fünffach Vorbestraften die sechste Eintragung im Strafregister. Nach einiger Diskussion und viel Geduld der Richterin muss der Arbeitslose sich mit einer Geldstrafe von 1200 Euro abfinden. „Ich muss nachdenken“, so sein Kommentar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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