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Wohnzimmer-Schnelltests sollen anerkannt werden

Dornauer fordert die Anerkennung von Wohnzimmertests.
Dornauer fordert die Anerkennung von Wohnzimmertests. ©APA/EXPA/JOHANN GRODER
Auch sogenannte Wohnzimmer-Schnelltests, die man selbst von zu Hause aus durchführen kann, sollen bei künftigen Zutrittsbeschränkungen anerkannt werden, fordert Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer.

Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer hat die Anerkennung von zu Hause durchgeführten Antigen-Schnelltests bei Zutrittsbeschränkungen - etwa bei Friseurbesuchen - gefordert. Die sogenannten Wohnzimmer-Schnelltests seien, so Dornauer in einer Aussendung, "die einzige Möglichkeit flächendeckende und regelmäßige Testungen sicherzustellen". Er erhoffte sich in dieser Frage auch die Unterstützung von anderen Bürgermeister-Kollegen im ländlichen Raum.

Permanente Testinfrastruktur für Gemeinden nicht stemmbar

"In den Gemeinden können wir weder den Aufbau von permanenten Teststraßen, noch die Bereitstellung einer mobilen Testinfrastruktur stemmen, wie man sie beispielsweise aus Wien kennt", meinte Dornauer, der auch Bürgermeister in Sellrain ist. "Die angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen bringen vor allem der älteren Generation nicht wirklich viel", kritisierte der Tiroler SPÖ-Chef die seiner Ansicht nach "aufwendigen" Tests.

Die Test-Regelungen seien "unzumutbar" und "unfair" für die ältere Generation, argumentierte auch der Landespräsident des Pensionistenverbandes Tirol, Herbert Striegl. "Wenn man für einen 20-minütigen Herrenhaarschnitt den halben Tag kreuz und quer durchs Land geschickt wird, dann ist das buchstäblich zum Verzweifeln", meinte Striegl. Testungen dürften keine Frage der Mobilität sein, von der ältere Menschen bekanntlich oft ausgegrenzt seien. Striegl verlangte überdies die schnellstmögliche Umsetzung des SPÖ-Antrages zur kostenfreien Abgabe von Antigen-Schnelltests.

Corona-Test bei körpernahen Dienstleistungen erforderlich

Die Nutzung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuch ist ab dem 8. Februar wieder möglich, aber nur, wenn ein Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die sogenannten Wohnzimmertests werden nicht akzeptiert, denn für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung braucht man einen Nachweis auf Papier oder per SMS. Kontrollieren müssen die Tests die Dienstleister selbst, die Gesundheitsbehörden und die Polizei wiederum kontrollieren die Betriebe.

(APA/Red)

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