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Wohnen: Beatrix Karl rechnet noch vor Wahlen mit kleinen Änderungen

Justizministerin Beatrix Karl äußerte sich zu möglichen Neuerungen in Sachen Wohnen
Justizministerin Beatrix Karl äußerte sich zu möglichen Neuerungen in Sachen Wohnen ©APA
Zum schwierigen Thema Wohnen könnte es bald signifikante Neuerungen geben: Justizministerin Beatrix Karl (V) geht davon aus, dass noch vor der Nationalratswahl im Herbst erste gesetzliche Änderungen zu diesem Thema beschlossen werden können. Eine große Mietrechtsreform werde sich aber in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgehen, so die Ressortchefin am Dienstagabend bei einem Hintergrundgespräch vor Journalisten.
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Beim Thema sozialer Wohnbau bekräftigte Karl die Position ihrer Partei. Auf die Frage, welche Änderungen in Sachen Wohnen konkret noch bis zum Herbst beschlossen werden könnten, wollte Karl nicht näher eingehen und verwies auf die Arbeitsgruppe, die am Dienstag erstmals getagt hatte. Eine “große Reform” aber brauche Zeit – und werde daher erst in der nächsten Legislaturperiode umsetzbar sein, so Karl.

Karl: “Neues Mietrechtsgesetz nötig”

Es brauche jedenfalls ein transparentes und gerechtes Mietrechtsgesetz. Die derzeitige Situation sei schwierig, weil das Mietrechtsgesetz “absolut schwer verständlich und schwer lesbar” sei – es verstehe keiner der Betroffenen.

Auch Mietverträge müssten verständlicher und lesbarer werden, so der Wunsch Karls an die Zukunft. Als Beispiel nannte die Ministerin, dass Zu- und Abschläge auf den Richtwertmietzins ausgewiesen werden sollten, dies würde auch die Vergleichbarkeit von Angeboten erleichtern. Als nicht sinnvoll erachtet die Ressortchefin die Einführung von Miet-Obergrenzen. Denn dies würde viele Vermieter davon abhalten, zu vermieten oder zu investieren. Auch Neuerrichtungen von Wohnungen würden damit gehemmt.

Wohnen: ÖVP-Position zu Sozialwohnungen

Wichtig sei, dass man einen “fairen Interessensausgleich zwischen Vermieter und Mieter” schafft, betonte Karl. Dies sei eine “große Herausforderung”. Beim Thema Sozialwohnungen ist die Justizministerin ganz auf Parteilinie: Es sei nicht einzusehen, dass etwa eine Jungfamilie drei Jahre auf eine Gemeindewohnung wartet, während andere Wohnungen leer stehen, weil deren Mieter ohnehin einen Zweitwohnsitz hätten.

Bei dem von der ÖVP propagierten System (Überprüfung der Einkommenssituation nach zehn Jahren) müsse ja “niemand hinaus geschmissen werden”, betonte Karl. Das Modell sehe ja vor, dass man die Möglichkeit des Kaufs der Wohnung hat oder einen höheren Mietzins bezahlt, sofern man ein höheres Einkommen als vorgesehen aufweist, so die Justizministerin.

(apa/red)

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