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Wohnbauförderung mit Obergrenze

Am Dienstag beschloss die Landesregierung, wieder eine Obergrenze für die Wohnbauförderung einzuführen. [30.11.99]

In der Vorarlberger Wohnbauförderung gab es seit Mitte 1996 keine Obergrenze bei Wohnnutzflächen. Künftig werden neue Wohnungen oder Häuser nur bis maximal 150 Quadratmeter Nutzfläche gefördert, bei verbüchertem Wohnrecht für Eltern bis zu 170 Quadratmeter. Das geht aus den Wohnbauförderungsrichtlinien 2000 hervor, die von der Vorarlberger Landesregierung am Dienstag beschlossen wurden.

Weitere Kernpunkte der Förderungsrichtlinien sind kostengünstiges, umweltgerechtes und energiesparendes Bauen. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich wieder rund 2.000 Neubauten und 3.000 Althaussanierungen vom Land gefördert. Angesichts der Stabilisierung des Wohnungsmarktes sei vor allem bei den Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften mit einem Rückgang der Ansuchen zu rechnen, sagte der zuständige Landesrat Manfred Rein im Pressefoyer nach der Sitzung der Regierung.

Die modifizierten Förderungsrichtlinien sehen unter anderem pro Wohneinheit zusätzlich 30.000 Schilling für barrierefreies und behindertengerechtes Bauen vor. Der “Ökologische Wohnbau“ soll laut LR Rein in Richtung Niedrigenergie- und Passivhaus unterstützt werden. Zur Sanierung von Ortskernen, insbesondere in Städten wie Feldkirch oder Bludenz, werden Althaussanierungen zusätzlich gefördert.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber (VP) erinnerte daran, dass rein statistisch bisher jedes Haus und jede Wohnung in Vorarlberg in den Genuss einer Neubau- oder Sanierungsförderungen gekommen ist. Im 13,7 Milliarden-Landesvoranschlag 2000 sind knapp zwei Milliarden Schilling für Wohnbauförderung und Altbausanierung vorgesehen..

(Bild: VN)

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