AA

Wohl der Kinder und Schutz des Lebens

Kürzlich wurde ein Gesetzesentwurf über eine Änderung der Landesverfassung zum Wohl der Kinder und Schutz des Lebens zur Begutachtung versandt.

Der Text liegt bis Donnerstag, 27. Mai bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar.

Während der Auflagefrist hat jeder Landesbürger die Möglichkeit, Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit dieser Novelle sollen in der Landesverfassung mehrere Änderungen betreffend die Ziele und Grundsätze des staatlichen Handelns vorgenommen werden. So soll eine Bestimmung zum Wohl der Kinder im Sinne der Zielsetzungen der Kinderrechtskonvention aufgenommen werden. Weiters soll ein Bekenntnis des Landes zum Schutz des Lebens und zur Achtung der Würde sterbender Menschen verankert werden. Schließlich werden Bekenntnisse zum Ehrenamt sowie zum arbeitsfreien Sonntag aufgenommen.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Wohl der Kinder und Schutz des Lebens
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.