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Wirtin gab Kind Spülmittel statt Apfelsaft: Bedingte Geldstrafe

Wirtin gab Zweijährigem Spülmittel statt Apfelsaft
Weil sie einem Zweijährigen Spülmittel statt Apfelsaft serviert hat, ist eine 56-jährige Wirtin am Dienstag am Landesgericht Innsbruck verurteilt worden. Die Tirolerin erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 720 Euro bedingt auf drei Jahre. Das Kind hatte einen Schluck getrunken und dadurch schwerste Verätzungen der Speiseröhre und des Magens erlitten. Laut Vater hat der Bub nach wie vor Schwierigkeiten beim Schlucken, auch seien Spätfolgen nicht auszuschließen.

Der Vorfall hatte sich am 25. September dieses Jahres in einem Gasthaus im Bezirk Innsbruck-Land ereignet. Der Bub hatte damals einen Schluck von der Lauge genommen und sofort heftig reagiert. Er wurde auf die Kinderintensivstation der Innsbrucker Klinik gebracht und kurzzeitig in künstlichen Tiefschlaf versetzt. Erst vor rund zwei Wochen konnte das Kind aus der stationären Behandlung entlassen werden.

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