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Winterwetter: Entschädigung für Fahrgäste nach ÖBB-Bahnverspätungen

Wegen des Schnees kam es zu Behinderungen und Verspätungen
Wegen des Schnees kam es zu Behinderungen und Verspätungen ©APA
Im Osten Österreichs hatten Bahnfahrer am Montag nichts zu lachen: Nach heftigen Schneefällen und Windverwehungen haben sie zum Teil stundenlange Verspätungen in Kauf nehmen müssen. Was viele nicht wissen: Den Passagieren steht eine Entschädigung zu.
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Zudem können zusätzliche Kosten wie Hotel oder Taxi geltend gemacht werden, wie die ÖBB auf ihrer Website informierten.

Fahrgastrechte in der EU

Im Dezember 2009 trat die EU-weit einheitliche Fahrgastrechte-Verordnung in Kraft, die u.a. die Entschädigung von Verspätungen regelt. Zudem bestätigte der Europäische Gerichtshof 2013 mit einem Urteil, dass Bahnreisende auch bei Verspätung aufgrund höherer Gewalt – wie etwa Schneefall oder Hochwasser – Anspruch auf Fahrpreisentschädigung haben.

Um Ansprüche geltend zu machen, wird das ÖBB-Ticket und nach Möglichkeit eine Bestätigung über die Verspätung benötigt. Bei Verspätungen ab 60 Minuten gibt es ein Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent, ab 120 Minuten von 50 Prozent des einfachen Fahrpreises des ÖBB-Tickets.

Kosten-Ersatz für ÖBB-Passagiere

Sollte allerdings der Zielort wegen des Versäumens eines Anschlusses nicht mehr am selben Tag erreicht werden können, haben Passagiere ein Anrecht auf Ersatz der Kosten für die Benachrichtigung von Angehörigen sowie Ersatz der Kosten für eine Hotelübernachtung bis maximal 80 Euro oder die Kosten für die Weiterfahrt mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel – wenn kein solches mehr zur Verfügung steht, mit einem Taxi – bis maximal 50 Euro.

Für Inhaber von Tages-, Wochen- und Monatskarten gilt das allerdings nicht, da Zeitkarten nicht einer bestimmten Person oder Zugverbindung zugeordnet sind. Für die Österreichischen Bundesbahnen ist es nämlich nicht möglich nachzuvollziehen, ob die Inhaber dieser Tickets von einer Verspätung betroffen waren oder nicht.

Entschädigung nach Verspätungen

Allerdings können Jahreskartenbesitzer über einen anderen Weg Entschädigungen geltend machen. Seit Jänner müssen nämlich Bahnunternehmen ihre monatlich erreichte Pünktlichkeit im Internet veröffentlichen. Wenn in einem Monat mehr als fünf Prozent der Züge zu spät sind, bekommen Jahreskartenbesitzer zehn Prozent der Kosten einer Monatskarte retour.

“Wir hatten gestern rund 400 Mitarbeiter im Einsatz, um der Witterung Herr zu werden. Trotzdem konnten nicht alle Züge wie gewohnt fahren. Es tut uns sehr leid, dass das für viele Fahrgäste unangenehm war” sagte ÖBB-Sprecher Michael Braun. “Wir entschädigen sie natürlich nach den geltenden Fahrgastrechten, Formulare gibt es zum Beispiel online oder auch an den ÖBB Personenkassen.”

Problematisch: Schnee und Wind

Das größte Problem war nicht der Schnee, sondern der starke Wind, der massive Schneeverwehungen zur Folge hatte. So waren etwa Weichen zwischen Hütteldorf und Westbahnhof zwei Meter hoch zugeweht, berichtete Braun. 14.000 Weichen in Österreich gibt es, 11.000 davon sind beheizt. Am gestrigen Montag sind im Nahverkehr Ostregion etwa 100 Züge vollständig ausgefallen, 300 weitere Züge konnten nur verkürzt fahren.

Das Formular “Antrag auf Entschädigung und Refundierung bei Zugverspätungen” steht als Download oder zum elektronischen Ausfüllen hier auf der ÖBB-Website zur Verfügung.

(apa/red)

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