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Wienerin starb nach Schluck aus Wasserflasche: Prozess beginnt

Eine 27-Jährige starb im April nachdem sie aus einer mit Liquid Ecstasy gefüllten Flasche getrunken hatte.
Eine 27-Jährige starb im April nachdem sie aus einer mit Liquid Ecstasy gefüllten Flasche getrunken hatte. ©dpa (Symbolbild)
Im April 2013 starb eine 27-jährige Wienerin, nachdem sie im Auto eines 36-Jährigen aus einer Wasserflasche getrunken hatte, in der sich Liquid Ecstasy befand. Ab dem kommenden Donnerstag muss sich der 36-Jährige vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Der Mann hat bereits mehrere Vorstrafen.
27-Jährige verstorben
Verdächtiger in U-Haft
Verhafteter schweigt
Liquid Ecstasy in Flasche

Wie berichtet hatte die 27-Jährige in der Nacht auf den 1. April 2013 im Auto des Angeklagten eine Mineralwasserflasche mit Liquid Ecstasy als Durstlöscher erhalten, ohne dass sie – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – vom Fahrer über den Inhalt der Flasche aufgeklärt wurde. Nachdem die Frau einen kräftigen Schluck gemacht hatte, wurde ihr schlecht. Noch während der Autofahrt fiel sie ins Koma, am 6. April starb sie im AKH.

Wienerin starb nach Schluck aus Flasche

Wie der Gerichtsmediziner Daniele Risser bei der Obduktion herausfand, waren eine vergiftungsbedingte Atemlähmung und eine dadurch bedingte Sauerstoffunterversorgung des Gehirns todesursächlich. Staatsanwalt Gerd Hermann wirft dem 36-Jährigen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor. Er hatte, als die Frau über Durst klagte, laut Anklage lapidar gemeint, “hinten” sei “etwas zu trinken” und die zu diesem Zeitpunkt bereits suchtmittelbedingt beeinträchtigte Frau nicht vor der 0,33 Liter-Flasche gewarnt, in die er im Vorfeld das auch als Felgenreiniger verwendete Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt haben soll.

Angeklagter ist bereits vorbestraft

Der 36-Jährige dürfte in der Vergangenheit regelmäßig mit Drogen gehandelt haben. Unter seinen sieben Vorstrafen scheinen jedenfalls entsprechende Verurteilungen auf. Zuletzt wurde er im Mai 2012 nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) zu sieben Monaten Haft verurteilt, die er aber nicht sogleich verbüßte. Die Justiz gewährte ihm Ende Juni 2012 einen Strafaufschub.

In der Nacht auf den heurigen Ostersonntag war der Angeklagte zunächst mit einem Freund unterwegs gewesen. Gegen 4.30 Uhr traf er in einem Lokal die 27-Jährige und eine Freundin. Zu viert beschlossen sie nach einer Dreiviertelstunde, das Lokal zu wechseln. Während der Autofahrt soll der 36-Jährige laut Anklage den drei Mitfahrern Speed angeboten haben, das die vier auch konsumierten. Unmittelbar danach äußerte die 27-Jährige den Wunsch nach einem Getränk.

Liquid Ecstasy in der Wasserflasche

Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, setzte sie die Flasche nach dem ersten Schluck ab und meinte, dass “es” komisch schmecke. Erst da soll der Pkw-Lenker offenbart haben, dass es sich um Liquid Ecstasy handle und dass abgesehen davon noch eine Packung Fruchtsaft da sei.

Der Versuch, die 27-Jährige zum Erbrechen zu bringen, scheiterte. Da die Frau zwischenzeitlich das Bewusstsein verloren hatte, fuhr man in die Wohnung ihrer Freundin. Dort stellten die drei fest, dass die 27-Jährige keinen Puls mehr hatte. Sie verständigten die Rettung, auf der Intensivstation im AKH wurde eine wässrige Hirnschwellung diagnostiziert. Die junge Frau erlangte nicht mehr das Bewusstsein. (APA)

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