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Wienerin nach U1-Fahrt überfallen: Sechs Jahre Haft für Sex-Täter

Der Mann verfolgte sein Opfer von der U1 nach Hause
Der Mann verfolgte sein Opfer von der U1 nach Hause ©Wiener Linien/Johannes Zinner (Sujet)
Im Herbst 2011 soll ein 33-jähriger Arbeiter eine damals 27 Jahre alte Frau in Wien-Leopoldstadt auf offener Straße überfallen und zu vergewaltigen versucht haben. Am Dienstag ist er im Straflandesgericht zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Mann war im Jahr 2004 als Serientäter in die Kriminalstatistik eingegangen: Damals fiel er in der Bundeshauptstadt innerhalb weniger Monate über fünf Frauen her, denen er jeweils auf ihrem Heimweg gefolgt war. In einem Fall setzte er seinem Opfer sogar ein Messer an und erzwang so den Geschlechtsverkehr.

Haftstrafe bereits verbüßt

Nachdem er die dafür über ihn verhängten zweieinhalb Jahre Haft verbüßt hatte, wurde der gebürtige Mazedonier mit einem Aufenthaltsverbot belegt und abgeschoben. Bereits 2012 kam er eigenen Angaben zufolge wieder nach Wien, wo er schwarz auf Baustellen arbeitete.

Opfer von U1 verfolgt: Vergewaltigungsversuch

Am Abend des 23. Oktober 2011 nahm er in einer Garnitur der U1 eine Frau wahr. Er heftete sich an ihre Fersen, als diese in der U-Bahn-Station Vorgartenstraße ausstieg. Er folgte ihr bis zur Haustür. Als die 27-Jährige das Tor aufsperren wollte, packte er sie von hinten, hielt ihr den Mund zu und küsste sie. Weil sich die Frau wehrte, versetzte ihr einige heftige Schläge, bis sie zu Boden stürzte.

Er habe versucht, sie zum Sex zu zwingen, gestand der Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm). Die anhaltenden Hilferufe der Frau schlugen ihn allerdings in die Flucht. Der Mann setzte sich nach Mazedonien ab.

Festnahme nach Jahren in Wien

Anhand von Fotos aus einer in der U-Bahn-Station angebrachten Überwachungskamera konnte der gesuchte Täter rasch identifiziert werden. Als er vermeinte, es sei bereits Gras über die Sache gewachsen und daher neuerlich nach Wien kam, um sich auf Baustellen zu verdingen, klickten die Handschellen.

Die nunmehr über ihn verhängte sechsjährige Freiheitsstrafe ist nicht rechtskräftig. Der Mann erbat Bedenkzeit.

(apa/red)

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