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Wiener Terror-Prozess: Angeklagter heiratete 17-Jährige nach islamischem Recht

Im Terror-Prozess sagte nun ein 17-jähriges Mädchen aus.
Im Terror-Prozess sagte nun ein 17-jähriges Mädchen aus. ©APA
Am Donnerstag wurde im Terror-Prozess gegen einen 19-jährigen Wiener jenes Mädchen vernommen, das der Angeklagte nach islamischem Recht geheiratet hatte. Die mittlerweile 17-jährige Deutsche berichtete von gemeinsamen terroristischen Absichten, wobei diese von ihm ausgegangen wären.
Angeklagter nicht geständig
Am Freitag soll Urteil fallen

Gegen die junge Frau läuft derzeit in Düsseldorf ein Verfahren wegen staatsfeindlicher Verbindungen, in dem sie sich gemeinsam mit einem mutmaßlichen Komplizen des 19-Jährigen vor Gericht verantworten muss. Im Weg einer Videokonferenz mit dem Amtsgericht Aachen stand sie nun im Wiener Verfahren als Zeugin unter Wahrheitspflicht zur Verfügung. Sie hätte mit 15 begonnen Kopftuch zu tragen, fünf Mal am Tag gebetet und gefastet, skizzierte sie zu Beginn ihre Hinwendung zum Islam. Als sie über eine Freundin und mit Hilfe des Internet den ein paar Jahre älteren Wiener kennenlernte, “ist alles ein bisschen intensiver geworden”.

Angeklagter habe sich sehr gut mit dem Islam ausgekannt

Der Angeklagte habe sich sehr gut mit dem Islam ausgekannt: “Er konnte gut islamisch argumentieren. Da habe ich angefangen, falsche Sachen zu glauben.” Sie habe zum IS gefunden und gelernt, “dass andere Religionen nicht akzeptiert werden sollen”. Der Angeklagte sei vom IS “von Anfang an fest überzeugt” gewesen, sagte die 17-Jährige.

Planung eines Anschlags

“Dann kam das Thema auf, einen gemeinsamen Anschlag zu planen. Ich war dazu nicht bereit, weil ich nicht so früh sterben wollte. Er kam jedes Mal mit dem Thema, weil es sein großer Wunsch war von ihm, das zu machen”, setzte die Zeugin fort. Sie habe darauf hin “nachgelassen” und alles “auf mich zukommen lassen. Ich habe aber gehofft, dass es nicht passieren wird”. Der 19-Jährige hätte “einen Platz, wo sehr viele Menschen sind” als Anschlagziel im Sinn gehabt, gab die 17-Jährige an. Sie hätte gewusst, “dass er eine Bombe baut. Ich wusste, dass er sehr viele Menschen damit umbringen wollte.”

19-Jähriger heiratete Mädchen nach islamischem Recht

Ende November 2016 reiste der Bursch von Wien nach Deutschland. Am 1. Dezember traf er erstmals das Mädchen persönlich und heiratete sie unter Beiziehung eines Imam. Danach begaben sich die frisch Verehelichten in ein Hotel. Er habe Material für das Herstellen einer Bombe mitgehabt, erinnerte sich die Zeugin: “Die Frage war, ob er genug Material hat, um zwei Bomben bauen zu können, damit das für uns ausreicht. Ich weiß, dass er an einer dran war”.

“Er hat halt immer dominiert. Ich konnte mich nie durchsetzen”, beschrieb die 17-Jährige die Persönlichkeit des Angeklagten. Sie hätte sich seinetwegen voll verschleiert und den Niqab getragen. Als sie damit erstmals in die Öffentlichkeit ging, hätte sie “keine guten Reaktionen” erfahren: “Ich habe gemerkt, dass die Menschen Angst vor mir haben.” Deswegen sei sie nachher nicht mehr mit dem Niqab auf die Straße gegangen, hätte das ihrem Angetrauten aber nicht verraten.

“Ich glaube schon, dass ich verliebt war. Ich denke, dass die Hochzeit voreilig war. Ich denke, dass er mich auf eine gewisse Art ausgenützt hat”, meinte das Mädchen. Sie habe mit Klassenkameraden, grundsätzlich mit keiner männlichen Person sprechen dürfen: “Er war allgemein eifersüchtig, weil es verboten ist, mit anderen Männern zu sprechen und dass diese meine Stimme hören.”

Vater des Mädchens schaltete Polizei ein

Wann es zum Anschlag kommen hätte sollen, wollte der vorsitzende Richter wissen. Es hätte sich “noch um Wochen” handeln können, verriet die Zeugin: “Er war stark davon überzeugt, das durchzuziehen”. Allerdings bekam nach einem zweiten Treffen am 3. Dezember 2016 der Vater der gebürtigen Marokkanerin die Beziehung seiner Tochter mit, die ihm diese geheim gehalten hatte. Als er ihre Chat-Protokolle mit dem Wiener auf ihrem Handy nachlas, verbot er ihr weitere Treffen und schaltete die Polizei ein.

Nach diesem Zeugenauftritt sah sich das Schwurgericht noch ein Video an, das den Angeklagten und einen mutmaßlichen deutschen Komplizen bei einer “Testsprengung” in einem Park in Neuss (Nordrhein-Westfalen) zeigt. Danach standen noch Verlesungen aus dem umfangreichen Akt auf dem Programm. Die Verhandlung wird morgen mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil ist für Freitagnachmittag geplant.

(APA/Red)

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