Wiener Taxifahrer soll im Fahrzeug Teenager missbraucht haben: Prozess

Die im Tatzeitraum jeweils 18 Jahre alten Mädchen hatten sich im September 2011 bzw. im August 2013 nach einer durchtanzten Nacht in der Diskothek U4 zu dem davor befindlichen Taxistandplatz begeben, um sich heimbringen zu lassen.
Betrunkene Mädchen ausgenutzt
Der Taxler – ein 59 Jahre alter Familienvater, der vier Kinder groß gezogen hat – soll den Umstand, dass die jungen Frauen alkoholisiert waren, auf abgefeimte Weise ausgenutzt haben.
Laut Anklage kam es im Fahrzeug zu geschlechtlichen Handlungen, denen die Teenager nichts entgegen setzen konnten, weil sie infolge ihres Zustands nicht mehr in der Lage waren, den zudringlichen Mann abzuwehren.
Fahrer bekennt sich nicht schuldig
Nach den Eröffnungsvorträgen von Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler und Verteidiger Peter Philipp wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Personen (§ 205 Strafgesetzbuch) ausgeschlossen. Der Angeklagte bekannte sich “nicht schuldig”.
Den zeitlich weiter zurückliegenden Übergriff stellte er gänzlich in Abrede, jenen aus dem vergangenen Sommer konnte er insofern nicht leugnen, als er von einem DNA-Gutachten belastet wurde. Zu diesem Faktum erklärte der 59-Jährige, die 18-Jährige habe mit ihm einvernehmlichen Sex gehabt.
DNA-Probe belastet Taxifahrer
Diese junge Frau hatte wenige Stunden nach der Taxifahrt Anzeige erstattet. Da an ihrer Kleidung Spuren sichergestellt werden konnten, wurde eine DNA-Probe genommen und diese analysiert.
Prompt ergab der Abgleich mit der DNA-Datenbank einen Treffer, weil der Angeklagte infolge einer – wenn auch nicht aus einem Sexualdelikt herrührenden – Vorstrafe bereits registriert war.
Zweiter Fall – 15 Jahre Haft drohen
In weiterer Folge meldete sich eine zweite Frau, die der Polizei von einem beinahe gleich gelagerten Erlebnis mit dem 59-Jährigen berichtete.
Obwohl in ihrem Fall das Geschehen mittlerweile über zweieinhalb Jahre zurückliegt, leidet sie an derart gravierenden Folgen, dass diese einem Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichkommen. Bei einem Schuldspruch stünde dem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Krainz) damit ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren zur Verfügung.
Die Verhandlung gegen den Taxifahrer wurde zur weiteren Beweisaufnahme auf den 21. Mai vertagt.
(apa/red)