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Wiener soll 15-Jährigen missbraucht haben: Freispruch

Der 30-Jährige wurde freigesprochen.
Der 30-Jährige wurde freigesprochen. ©APA
Ein 30-jähriger Wiener musste sich am Freitag vor Gericht verantworten, weil er einen 15-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben soll. Die Indizien reichten jedoch nicht für einen Schuldspruch.

Ein 30-jähriger Wiener ist am Freitag am Landesgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen worden. Die Anklage hatte ihm zur Last gelegt, sich am Sohn einer guten Freundin vergangen zu haben, als dieser bei ihm übernachtete. Am Ende des Beweisverfahrens reichten dem Gericht die Indizien nicht für einen Schuldspruch.

Annäherung ging vom 15-Jährigen aus

Der Angeklagte hatte behauptet, der Bursch habe ihn im März 2018 "mehrmals gefragt, ob wir rummachen können", nachdem er ihn von einem Fest mit nach Hause genommen hatte, weil die Mutter des Jugendlichen noch weiterfeiern wollte. Der Schüler habe ihm beim Videoschauen auf der Wohnzimmercouch "gesagt, dass er gerade rumexperimentiert", und sich vermutlich deshalb an ihn gewandt, "weil ich schwul bin", wie der 30-Jährige zu Protokoll gab. Er habe das Ansinnen des knapp 15-Jährigen zunächst abgelehnt, dieser habe jedoch insistiert: "Dem habe ich leider nachgegeben. Er wollte das."

Im Nachhinein bereue er sein Verhalten, das "moralisch verwerflich" sei, stellte der Mann fest: "Ich hätte nicht nachgeben dürfen. Das ist mir schon klar. Ich hab' mich breitschlagen lassen".

Indizien reichten nicht für Schuldspruch

Laut Anklage soll es bei dem Übergriff allerdings auch zu Oralverkehr gekommen sein, was der 30-Jährige in Abrede stellte. Er bestritt weiters einen ersten inkriminierten Übergriff in seiner Wohnung vor dem 14. Geburtstag des Jugendlichen. Abgesehen von einem Mal sei es nie zu Berührungen gekommen.

Wie Staatsanwältin Julia Koffler-Pock ausführte, sei bei dem Betroffenen eine auf die Übergriffe zurückzuführende Anpassungsstörung aufgetreten, die einer womöglich mehr als 24-tägigen Gesundheitsschädigung gleichkomme. Vor dem Abspielen einer DVD mit der kontradiktorischen Einvernahme des Jugendlichen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Am Ende kam ein Schöffensenat zum Ergebnis, dass die Indizien nicht ausreichten, um die Version des Angeklagten zu widerlegen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/red)

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