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Wiener Parksheriff niedergeschlagen: Urteil

©APA/Georg Hochmuth
Am 12. April war ein 43-jähriger Mann in Wien auf zwei Parksheriffs losgegangen, nachdem diese ihm einen Strafzettel ausstellen wollten. Er wurde heute zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Was dürfen Parksheriffs?

Weil er wegen eines Strafzettels völlig ausgetickt und mit seinen Fäusten auf einen Parksherriff losgegangen war, ist ein 43-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht zu zwölf Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zweimal die kostenlosen 15-Minuten-Scheine verwendet

Nach einem Kundenbesuch am Alsergrund hatte der Selbstständige am Vormittag des 12. Aprils zwei Beamte gesehen, die gerade dabei waren, sein Auto zu überprüfen. “Meister, ich hab das schon gecheckt”, rief er den Organen der Parkraumüberwachung zu. Doch damit war die Sache nicht erledigt, da es verboten ist, zweimal hintereinander die kostenlosen 15-Minuten-Scheine zu buchen. Die Folge war ein Strafzettel.

Angeklagter sah sich als Opfer

Vom folgenden Geschehen gab es zwei Versionen, die sich Einzelrichter Marc Farkas geduldig anhörte. Laut dem Angeklagten, er ist wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung vorbestraft, hätten ihn die Beamten herablassend behandelt, ausgelacht und schließlich wegen seiner blond gefärbten Haare homophob beleidigt. “Ich hab glaubt, i pack des net.”

Als er durch “Antippen” eine Entschuldigung fordern wollte, kassierte er “Patsch” sofort einen Faustschlag, wurde von einem Kontrahenten in den Schwitzkasten genommen und vom anderen an den Füßen fixiert. “Ich hab mich gewunden wie ein Krokodil oder wie eine Schlange, um mich zu befreien.” Er nahm von der Auseinandersetzung ein blaues Auge mit nach Hause.

Parksheriffs: Ganz andere Version der Tat

Ganz anders die Schilderung der Parksheriffs: Als man ihm die Sachlage mit den 15-Minuten-Scheinen erklärt habe, wurden sie wüst beschimpft. Ein Beamter konnte sich daraufhin ebenfalls eine Bemerkung nicht verkneifen. “Okay, das reicht jetzt”, habe der Angeklagte gesagt und sei sofort auf den 29-Jährigen losgegangen.

Dieser kassierte sechs bis acht Schläge in Gesicht und Nacken, bis er sich losereißen konnte. Bei einer “Abwehrbewegung” des Beamten ging der 43-Jährige selbst zu Boden. “Des is dei letzter Tag bei der Gemeinde, Du Arschloch”, soll der Tobende gemeint haben und auch noch das Lesegerät der Parksheriffs durch einen wuchtigen Wurf gegen die Hausmauer demoliert haben.

Zeuge für Richter unglaubwürdig

Ein Zeuge, der die Version des Angeklagten mitbekommen haben will, sorgte beim Richter für Kopfschütteln. Dieser hätte zwar alles gesehen, sich vor allem über den angeblichen Faustschlag des Parksheriffs gegen den Angeklagten aufgeregt, aber danach den Ort des Geschehens verlassen.

Gemeldet hatte er sich Wochen später aufgrund eines Zettels des Angeklagten, den dieser an einer Hausmauer angebracht haben will, um Zeugen zu finden. Dessen Aussagen fand der Richter nicht glaubwürdig, der Staatsanwalt kündigte zudem umgehend eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage an.

Urteil: 12 Monate bedingt

Farkas sprach den 43-Jährigen schuldig. Neben den zwölf Monaten bedingt, wurde noch eine Strafe von 100 Tagessätzen je zehn Euro ausgesprochen, auf einen Widerruf der bedingten Vorstrafe wurde verzichtet, jedoch deren Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

300 Euro Schmerzensgeld für den Beamten, der seither an einem Tinnitus leidet, wurden anerkannt, die restlichen 2.700 Euro muss er über den Zivilrechtsweg einklagen. Vom Vorwurf der Sachbeschädigung gab es im Zweifel einen Freispruch.

Weder Staatsanwalt noch der Angeklagte gaben eine Erklärung ab, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.

(APA/Red)

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