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Wiener Jugendbetreuer bot 13-Jährigem Geld für Sex: Urteil

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Weil er einen 13-jährigen Burschen zu Sex verführen wollte, fasste ein 36-jähriger Jugendbetreuer aus Wien eine Bewährungsstrafe aus.

Ausgerechnet einen 13 Jahre alten und damit unmündigen Burschen, um den er sich in einer WG für sozial benachteiligte Jugendliche kümmern sollte, wollte ein Sozialarbeiter zu Sex verführen. "Mir ist schon klar, dass das nicht angemessen war", meinte der 36-Jährige am Dienstag am Wiener Landesgericht. "Das ist eine krasse Untertreibung", beschied ihm darauf Richter Stefan Renner.

Jugendbetreuer kontaktierte 13-Jährigen per WhatsApp

Der Angeklagte, der seit 2012 für einen Wiener Verein als Jugendbetreuer tätig war, kontaktierte eines Tages den 13-Jährigen per WhatsApp. Er bot ihm zunächst Marihuana und Amphetamine an, weil das "besser" als Marihuana sei. Danach schickte er dem Unmündigen ein Foto seines Geschlechtsteils und forderte ihn mehr oder weniger unverblümt zu sexuellen Handlungen auf.

"Krieg ich Geld dafür?", fragte der 13-Jährige in dem Chat. "Jo, kannst haben. Wenn's taugt. Kannst zwei Grüne (zwei Hundert-Euro-Scheine, Anm.) haben", antwortete der Jugendbetreuer. Und er vereinbarte auch gleich ein Treffen ("Morgen, 18.00 Uhr").

Drogen und Kinderpornos bei Hausdurchsuchung sichergestellt

Der Jugendliche ging stattdessen zur Polizei und zeigte seinen Betreuer an. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 36-Jährigen wurden 102 Gramm Cannabiskraut und 0,4 Gramm Crystal Meth sichergestellt. Bei der Sichtung der Festplatte seines Laptops stieß man - wenn auch in geringem Umfang - auf kinderpornografisches Material.

Der Arbeitgeber des Jugendbetreuers sprach umgehend die Kündigung aus, der 36-Jährige begab sich in therapeutische Behandlung. "Ich bin in einem Selbstfindungsprozess. Weil ich nicht selbst so bin", bemerkte der Mann dazu vor Gericht. Er sei an sich an Männern ab Mitte 20 interessiert.

Urteil gegen 36-Jährigen rechtskräftig

Angesichts seiner geständigen Verantwortung und seiner bisherigen Unbescholtenheit kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208 StGB) und Kinderporno-Besitzes zu zwölf Monaten bedingt verurteilt. Außerdem wurde ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt, was Tätigkeiten in der Aufsicht, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen betrifft. Schließlich wurde dem Mann noch die Weisung erteilt, seine Psychotherapie fortzusetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 13-Jährige hätte an sich in der Verhandlung als Zeuge erscheinen sollen. Er blieb dem Termin aber fern. Nach Auskunft des zuständigen Vereins wurde er in seiner WG seit mehreren Wochen nicht mehr gesehen.

(APA/Red)

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