Ein Schöffensenat erachtete es als erwiesen, dass sich der junge Mann im vergangenen Sommer in ein Terror-Camp im syrisch-türkischen Grenzgebiet begeben hatte.
Wiener in Terror-Camp ausgebildet
Der Angeklagte habe sich der radikal-islamistischen Al-Nusra-Front angeschlossen und nördlich von Aleppo “zumindest eine ideologische Schulung und eine Grundausbildung in Waffenkunde erhalten”, stellte der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung fest.
Berufung eingereicht
Obwohl es dafür keine eindeutigen Beweise gebe, reiche die Indizienkette aus, um dem 21-Jährigen auf Basis dessen eine wissentliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nachzuweisen, wobei diese “am untersten Rand” angesiedelt gewesen sei, stellte Gerstberger fest.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Wieners meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin legte Strafberufung ein.
(APA)