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Wiener Heumarkt soll laut Kritikern auf Welterbe-Liste bleiben

Laut Projektkritikern soll der Wiener Heumarkt auf der roten Welterbe-Liste bleiben.
Laut Projektkritikern soll der Wiener Heumarkt auf der roten Welterbe-Liste bleiben. ©APA/HANS PUNZ
Der Wiener Heumarkt soll weiterhin auf der roten Welterbe-Liste bleiben: Zumindest wenn es nach der Umweltorganisation "Alliance for Nature" geht.
Heumarkt-Projekt in Wien: Viele Fragen weiter offen

Das teilte deren Generalsekretär Christian Schuhböck am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz mit. Die NGO sieht deutliche Auswirkungen auf das Hochhausprojekt und auch andere ähnliche Vorhaben.

Heumarkt-Kritiker für Verbleib Wiens auf Roter Welterbe-Liste

Das Turm-Projekt von Michael Tojners Wertinvest ist Gegenstand eines am Donnerstag veröffentlichtes Urteil des EuGH zur Thematik Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Richter kamen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass die Pflicht zur Durchführung einer UVP bei einem Städtebauprojekt nicht ausschließlich von dessen Größe abhängen darf. Wenn ein EU-Staat Schwellenwerte festlegt, seien auch andere Aspekte wie der Standort zu berücksichtigen.

Kritik an Projekt für Hochhaus am Wiener Heumarkt

Befinde sich das Projekt - wie das beim Heumarkt-Hochhaus der Fall sei - im Kerngebiet einer UNESCO-Welterbestätte, sei das Kriterium Standort besonders relevant, so der EuGH. Laut österreichischem Recht muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Städtebauprojekte ab einer Fläche von mindestens 15 Hektar und einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 150.000 Quadratmeter durchgeführt werden. Das Heumarkt-Projekt liegt mit 1,55 Hektar bzw. 89.000 Quadratmeter unter den Schwellenwerten.

"Alliance for Nature" wertet die Entscheidung als klaren Erfolg. Man werde das UNESCO-Welterbezentrum über das Urteil in Kenntnis setzen. Solange unklar ist, wie weiter verfahren werde, müsse Wien auf der Roten Liste bleiben. Am Zug sei nun der Verwaltungsgerichtshof, der den EuGH selbst angerufen habe.

EU-Urteil habe "direkte Auswirkungen" auf das Projekt

Das Urteil habe "direkte Auswirkungen" auf das Projekt, befand Anwalt Piotr Pyka. Maßgeblich seien dafür nicht nur die Größen-Schwellenwerte. Es sei vom EuGH auch klargestellt worden, dass in Österreich die Mehrheit der Städtebauprojekte entgegen der geltenden Richtlinie keiner UVP unterzogen werde.

Denn sie würden als sogenannte Erschließungsvorhaben behandelt, also als Stadterweiterung und nicht als Einzelbauprojekte. Damit müsse keine Prüfung durchgeführt werden. Dieser gesetzliche Passus - und damit die jüngste UVP-Novelle 2023 - ist nach Ansicht der Umweltorganisation nun klar als unionsrechtswidrig erkannt worden. Städtebauprojekte müssten als solche behandelt werden. Und auch bei Vorhaben mit geringerer Größe könne es erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt geben, verwies Pyka auf den entsprechenden Absatz im Urteil.

Einzelfallprüfung für Heumarkt-Projekt durch Verwaltungsgericht

Für das Heumarkt-Projekt bedeutet dies laut "Alliance for Nature" nun folgendes: Für das umstrittene Vorhaben muss das Verwaltungsgericht Wien eine Einzelfallprüfung zur Beurteilung der UVP-Pflicht durchführen. Angemerkt wurde, dass vom Bundesverwaltungsgericht eine solche bereits festgestellt wurde. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, jedoch aus anderen Gründen, wie man betont.

Außerdem müsse das UVP-Gesetz generell repariert werden. Die jüngste Novelle reiche hier entgegen der Ansicht etwa des Rathauses nicht, betont man. Solange es keine Änderung gebe, müsse jedes städtische Projekt künftig einzeln dahingehend geprüft werden, ob eine UVP nötig ist, sind die Umweltschützer überzeugt.

(APA/Red)

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