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Wiener "Gürtel-Boss" und sein "Vize" in U-Haft

Wiener Rotlichtszene vor Neuordnung
Wiener Rotlichtszene vor Neuordnung ©bilderbox.at (Symbolbild)
Nach rund zweijährigen Ermittlungen hat eine Sonderkommission des Bundeskriminalamts mit einem Schlag die Spitze der Wiener Rotlicht-Szene aus dem Verkehr gezogen. Am vergangenen Wochenende wurden mehrere "Gürtel-Größen" festgenommen und zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Details gab die Staatsanwaltschaft Wien keine bekannt, da die Ermittlungen noch im Laufen sind und weitere Festnahmen folgen könnten.
Gürtel-Könige hinter Gittern

Fest steht, dass für Richard St., der als Kopf der am Wiener Gürtel etablierten Szene gilt, am Sonntag am Münchener Flughafen die Handschellen klickten. Er wurde offenbar unmittelbar nach seiner Einreise aus der Dominikanischen Republik festgenommen. Der 37-Jährige, der wegen angeblicher Schutzgelderpressungen schon länger im Visier der Sicherheitsbehörden stand, reagierte völlig überrascht und glaubte zunächst an eine normale Passkontrolle.

Neben St. wurden mindestens elf weitere Personen festgenommen, wobei ein mutmaßlicher Handlanger des “Gürtel-Bosses” in Spanien in Gewahrsam kam. Der Großteil der Verdächtigen – darunter auch der angebliche “Vize” von Richard St., Dusan R. alias “Rocky” – wurde bereits in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt. Über sieben Männer wurde dort mittlerweile die U-Haft verhängt. Weitere befinden sich derzeit noch in den Justizanstalten Korneuburg und Eisenstadt, sollen aber demnächst in die Bundeshauptstadt überstellt werden, gab Gerichtssprecher Christian Gneist bekannt.

Den “Gürtel-Größen” und ihren Handlangern werden unter anderem schwere Erpressung, absichtliche schwere Körperverletzung und Menschenhandel angekreidet. Ob – wie von Medienberichten kolportiert – auch zwei geplante Auftragsmorde Gegenstand der Ermittlungen sind, konnte oder wollte die Justiz nicht beantworten. “Meine Mandanten haben weder mit Erpressung noch mit Mordaufträgen etwas zu tun”, versicherte jedenfalls Verteidiger Christian Werner, der Richard St., “Rocky” und vier weitere Verdächtige vertritt.

Was diesen konkret zum Vorwurf gemacht wird, war für Werner am Dienstag nicht eruierbar: “Der Akt wird von der Staatsanwaltschaft als Verschlussakt geführt. Ich habe heute keine Aktenseinsicht bekommen.” Er hoffe, morgen eine Sprecherlaubnis zu erhalten, um mit seinen Mandanten kommunizieren zu können, sagte Werner.

Zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt gab es offenkundige Auffassungsunterschiede hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit in dieser Causa. Während die Polizei eine Pressekonferenz vorbereitete, bekam die Anklagebehörde davon Wind und drehte diese mit dem Hinweis auf die Strafprozessordnung ab, derzufolge sie Herrin des Ermittlungsverfahrens ist. “Zur gegebenen Zeit werden wir die wesentlichen Informationen bekanntgeben. Derzeit ist es dafür noch zu früh”, ließ Behördensprecher Jarosch wissen.

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