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Wiener GKK muss 19 der 33 Mio. aus dem Katastrophenfonds zurückgeben

Bregenz - Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg haben sich mit ihrer Position bei der Verteilung der 42,5 Mio. Euro aus dem nach einem Verfassungsgerichtshof-Urteil aufgelösten Katastrophenfonds großteils durchgesetzt.

Die Wiener GKK müsse 19 Mio. Euro der 33 Mio. Euro an die übrigen Kassen zurückzahlen, die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) werde voraussichtlich 1,7 der einbezahlten 1,9 Mio. Euro zurückerhalten, erklärte VGKK-Obmann Manfred Brunner am Freitag auf APA-Anfrage. Die Kassen hatten befürchtet, dass bei einer Neuverteilung wieder verschuldete Krankenkassen mehr Geld erhalten könnten.

Die Verhandlungen am Donnerstag seien “intensiv und lang” geführt worden, so Brunner. Mit einigen Abschlägen sei das einbezahlte Geld nun auf die Krankenkassen der Länder aufgeteilt worden. Das Verhandlungsergebnis der Krankenkassen-Obleute müsse nun noch von der Trägerkonferenz am 15. Februar beschlossen werden. Man sei “sehr zufrieden” mit dem Resultat. “Es hat sich gelohnt, sich gegen die Gelüste auf unser Geld zu wehren”, so Brunner. Das Geld fließe in die Gebarung und werde sich positiv auf den Rechnungsabschluss auswirken.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) begrüßte das Verhandlungsergebnis als “Zeichen der Vernunft”. Er sei erfreut, dass die Mittel nach Vorarlberg zurückfließen. Landesstatthalter Gesundheits-Landesrat Markus Wallner (V) sprach ebenfalls von einem erfreulichen Resultat. “Ich hoffe, es war das letzte Mal, dass wir zu solchen Mitteln greifen mussten”, so Wallner, der diesbezüglich auch auf einen “gewissen Lerneffekt” des Bundes hoffte.

Die rund 42,5 Mio. Euro aus dem Katastrophenfonds mussten nach einer erfolgreichen Klage der Landesregierungen Vorarlbergs, Oberösterreichs und Salzburgs beim VfGH neu aufgeteilt werden. Das Gericht hatte jedoch nicht festgelegt, wie die Neuaufteilung erfolgen sollte.

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