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Wiener Gericht lehnte Auslieferung Aliyevs an Kasachstan neuerlich ab

Der kasachische Ex-Botschafter Rakhat Aliyev wird von Österreich nicht an seine Heimat ausgeliefert. Das Wiener Landesgericht hat am Donnerstag auch einen zweiten Auslieferungsantrag Astanas abgelehnt.
Polizist "spionierte" gegen Aliyev

Die Auslieferung von Rakhat Aliyev wurde nicht bewilligt , so Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag. Bereits vor drei Jahren hatte die österreichische Justiz einen Auslieferungsantrag abgelehnt, weil Aliyev in seiner Heimat kein faires Verfahren erwarten könne.

Aliyev ist in Kasachstan wegen der Entführung zweier Bankmanager rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden sind mittlerweile tot aufgefunden worden. Aliyev sieht das Vorgehen der kasachischen Justiz als politisch motiviert an. 

“Mörder genießen Schutz in Österreich!”

Der Wiener Anwalt Gabriel Lansky hat mit scharfen Worten auf die bereits zum zweiten Mal abgelehnte Auslieferung des kasachischen Ex-Botschafters an seine Heimat reagiert. Sie bedeute, dass in Österreich “Mörder Schutz genießen”, sagte Lansky am Freitag. Er forderte Justizministerin Beatrix Karl (V) zum Einschreiten auf: “Die Justizministerin ist aufgerufen, gegen diesen skandalösen Beschluss ein Rechtsmittel zu erheben.” Karl solle der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Weisung erteilen.

“In fast 30 Jahren als Anwalt habe ich einen derartigen peinlichen Dilettantismus und ein solches Versagen der österreichischen Justiz überhaupt noch nicht erlebt”, sagte der Vertreter der beiden Witwen der kasachischen Bankmanager, für deren Entführung Aliyev in seiner Heimat zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Kasachstan hat die Auslieferung Aliyevs und von vier mutmaßlichen Mittätern beantragt. Diese seien “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” jene Personen, die die beiden Manager umgebracht hätten, so Lansky. 

“Eine ausgepackelte Geschichte”

Der Anwalt mokierte sich über den “zehn Zeilen langen Beschluss” des Richters, der in die Causa “fantastisch eingelesen” gewesen sei. So sei davon die Rede, dass die vier mutmaßlichen Mittäter “offenbar Oppositionelle” seien, dabei hätten sie selbst dies niemals behauptet. Es handle sich um Leibwächter und Chauffeure Aliyevs.

In dem Beschluss heiße es, dass “im Zweifel davon auszugehen ist, dass es sich um ein Auslieferungshindernis nach §19 Ziffer 3 des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes handelt”, zitierte Lansky. Laut dieser Bestimmung ist eine Auslieferung unzulässig, “wenn die auszuliefernde Person im ersuchenden Staat wegen ihrer Abstammung, Rasse, Religion, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volks- oder Gesellschaftsgruppe, ihrer Staatsangehörigkeit oder wegen ihrer politischen Anschauungen einer Verfolgung ausgesetzt wäre oder aus einem dieser Gründe andere schwerwiegende Nachteile zu erwarten hätte”.

Der Beschluss sei eine “ausgepackelte Geschichte”, kritisierte Lansky. Der Richter habe “exekutiert, was politisch akkordiert war”. Schließlich habe er sich an der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft orientieren müssen, die die Auslieferung abgelehnt habe. Lansky will nun die politischen Hintergründe aufklären und schließt auch eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht aus. Dort hätten die Witwen der mutmaßlichen Aliyev-Opfer schon zwei Beschwerden eingebracht.

Zugleich bestätigte Lansky, dass es einen weiteren Auslieferungsantrag gegen Aliyev geben werde. “Es wird einer kommen und es wird um Mord gehen”, sagte er. Im Mai waren nämlich die Leichen der angeblich von Aliyev verschleppten Bankmanager in Kasachstan gefunden und identifiziert worden. Der nunmehr abgelehnte Auslieferungsantrag bezog sich auf die Vollstreckung der rechtskräftigen Haftstrafe wegen Entführung aus dem Jahr 2008. Im selben Jahr hatte die österreichische Justiz einen nach Beginn der Ermittlungen im Entführungsfall eingegangenen Auslieferungsantrag abgelehnt, weil Aliyev in seiner Heimat kein faires Verfahren erwarten könne.

(apa)

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