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Wiener Frauenhäuser ziehen Bilanz für 2012: Mehr Platz und mehr Betreute

175 Plätze können die Wiener Frauenhäuser anbieten.
175 Plätze können die Wiener Frauenhäuser anbieten. ©dpa (Symbolbild)
Vier Einrichtungen der Wiener Frauenhäuser übersiedelten 2012 in ein neues Gebäude, dessen Standort wie üblich geheim gehalten wird. Die Zahl der Plätze stieg dadurch von 166 auf 175, aber auch die Zahl der betreuten Frauen stieg 2012 an.
Aufregung um Frauenhaus-Sager

Insgesamt wurden im Vorjahr 690 Frauen und 663 Kinder betreut, 2011 lag die Zahl der betreuten Frauen noch bei 651. Auch der Wohnstandard für betroffene Frauen und Kinder sei durch moderne Ausstattung und hohe Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöht worden, so Stefanie Grubich, Sprecherin von Frauenstadträtin Sandra Frauenberger, im Gespräch mit der APA. Damit erreichte Wien die Vorgabe der Europäischen Union, nach der auf 10.000 Einwohner ein Platz in einem Frauenhaus zur Verfügung stehen soll. Auch die Zahl der Aufenthaltstage in den Frauenhäusern ist gestiegen: 2012 lag sie bei 65.078, 2011 waren es noch 64.354 Tage. Die Häuser seien zwar komplett ausgelastet, aber “es ist nicht so, dass es keinen Platz mehr für Frauen in Notsituationen gibt”, versicherte Grubich.

Betreuung der Wiener Frauenhäuser

104 Frauen und 115 Kinder fanden zudem im Übergangswohnbereich eine Unterkunft, der als Starthilfe nach dem Frauenhaus gedacht ist. Die Betroffenen erhalten hier rechtliche und psychosoziale Betreuung. “Die Übergangswohnungen bieten die Möglichkeit, den langsamen Schritt in ein sicheres und gewaltfreies Leben zu machen”, erklärte Grubich. Insgesamt 9.408 Beratungskontakte mit von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zählten die Frauenhäuser 2012.

Außerdem informiert die Stadt in letzter Zeit verstärkt in Sachen “Obsorge Neu”. Sowohl zu den neuen Obsorgeregelungen als auch zum Namenrecht wurden Newsletter konzipiert, die online abrufbar sind. Zudem steht das Frauentelefon unter der Nummer 01/408 70 66 an fünf Tagen die Woche zu Verfügung, wo eine anonyme Beratung telefonisch, schriftlich aber auch persönlich – nach Terminvereinbarung – in Anspruch genommen werden kann. (APA)

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