Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, betätigte Donnerstagmittag eine entsprechende Meldung des "Kurier" zu der Bedrohung eine Woche vor der Tat, die sich am vergangenen Donnerstag ereignete.
Vorfall mit einer Person aus dem näheren Umfeld des Opfers
Wie die Behördensprecherin gegenüber der APA darlegte, sei es mit einer "Person aus dem näheren Umfeld" der 35-Jährigen zu einem "Vorfall" gekommen. Die Sache sei damals nicht angezeigt worden, die Strafverfolgungsbehörden hätten daher zunächst keine Kenntnis davon erlangt, sagte Bussek. Ansonsten wäre der Vorfall als schwere Nötigung zu qualifizieren gewesen.
Bierwirt unter Mordverdacht und Verdacht der schweren Nötigung
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Drohung in das laufende Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts einbezogen. Auf schwere Nötigung sieht das Strafgesetzbuch eine Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft vor.
(APA/Red)