Eine Antwort stand bis Dienstag aus. Dies sei erstaunlich, da man mehrfach auf die Probleme hingewiesen hätte, hieß es. In der Sache geht es – so wie in anderen Bundesländern auch – um die Umsetzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes für die Ärzte auf Anordnung der EU. Bei den Wiener Universitätskliniken der MedUni im AKH kommt erschwerend die Konstruktion mit der Ärzteschaft als Bundesangestellte (Wissenschaftsministerium via Universität) hinzu.
Gleichzeitig gibt es erhebliche Sparbemühungen des Rektorats. “Das Problem bei den Diensten sind nicht die Nächte, sondern die Tage danach, wo die Kollegen 26 Stunden nachher freihaben. Das bedeutet: Wenn einer am Dienstag Dienst hat, geht er am Mittwoch in der Früh von der Patientenversorgung weg und kommt am Donnerstag um 14.00 Uhr wieder ins Spital. Somit haben wir an den Tagen de facto kein Personal mehr.”
Probleme mit Ärztedienstzeiten
Auf die Problematik der Ärztedienstzeiten wurde bereits mehrfach hingewiesen, wie ein weiteres Schreiben an die Verantwortlichen beweist. Donnerstag vergangener Woche – noch vor dem “Hilferuf” am Montag – erging an die Verantwortlichen im Rektorat, Wissenschaftsminister Mitterlehner und Stadträtin Wehsely bereits ein, laut den Primarärzten unbeantwortetes, Schreiben, das für den Betriebsrat auch vom AKH-Arzt Andreas Martin unterzeichnet wurde.
Darin wird vor einem Chaos gewarnt. Der Grund: Mit 1. Jänner trete einerseits die neue Dienstzeitregelung, die eine maximale Ärzte-Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen zulässt, in Kraft, andererseits würde man den Ärzten eine “Opt-out”-Regelung einräumen. Damit könnten sie einer längeren Arbeitszeit befristet bis Mitte 2021 auf freiwilliger Basis zustimmen.
48 Stunden-Regelung für Mediziner
Doch das hat seine Tücken. Die Klinikchefs: “Der Zuspruch zum Opt-out variiert von Klinik zu Klinik beträchtlich, und liegt derzeit zwischen null und hundert Prozent. Die sinnvolle Dienstplangestaltung für die Monate Jänner, insbesondere aber ab März 2015 ist derzeit nicht möglich.”
“Aus Sicht der Exekutivkommission des Primarärztekollegiums in gemeinsamer Betrachtung mit dem Betriebsrat” werde bei “auch nur teilweiser Inanspruchnahme der 48 Stunden-Regelung der ärztlichen Mitarbeiter das bisherige ärztliche Leistungsniveau nicht aufrechterhalten werden können. Ganz im Gegenteil ist mit einer dramatischen Einschränkung des Gesamtbetriebs in Hinblick auf die Krankenversorgung, Lehre und Forschung zu rechnen”. Unabhängig davon bestehe bereits jetzt eine “im Vergleich eklatant schlechte Bezahlung der Ärzte an der Medizinischen Universität Wien, deren Höhe sich im Benchmark mit anderen europäischen Ländern an vorletzter Stelle befindet.”
Anhebung des Grundgehalts
Die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Ministerium bezüglich Anhebung des Grundgehalts der Ärzte hätten bisher zu keinen konkreten Ergebnissen geführt. Der Betriebsrat sei hier zu unterstützen. Es müsse eine Lösung für beide Fragen – Dienstzeiten und Bezahlung – geben. Das Schreiben wurde von 18 Klinikchefs und dem MedUni Wien-Betriebsratsmitglied unterzeichnet.
Am Montag hatte ein Sprecher der MedUni Wien gegenüber der APA erklärt, es werde noch in diesem Jahr Gespräche zwischen Rektorat und Betriebsrat geben. Ein Termin für Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium sei noch nicht bekannt. Wiens Ärztekammerchef Thomas Szekeres befürchtete “Leistungseinschränkungen im AKH”. Das Wiener AKH mit den Universitätskliniken ist Kern der Medizin-Spitzenversorgung zumindest für ganz Ostösterreich und größte Wissenschaftseinrichtung Österreichs.
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(APA)